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peter bürger hiroshima, der krieg und die christen - Friedensbilder

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einen Verzicht auf Vormachtstellung. Zu <strong>die</strong>sem Modell gehören<br />

Respekt, Dialog, Lernbereitschaft, gegenseitige Bereicherung <strong>und</strong><br />

unbedingt <strong>die</strong> Fähigkeit, eigene Ansprüche zu relativieren. Was <strong>die</strong><br />

Kulturkämpfer nicht wahrhaben wollen: Für Ruanda hat <strong>der</strong> Umstand,<br />

daß es via Import eines <strong>der</strong> „christlichsten Län<strong>der</strong>“ Afrikas<br />

ist, das Allerschlimmste we<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t noch gezähmt. Die fatalen<br />

Ergebnisse einer Zivilisation, <strong>die</strong> maßgeblich durch <strong>die</strong> sogenannte<br />

„jüdisch-christliche Tradition“ geprägt worden ist, drängen zu <strong>der</strong><br />

Frage: Können nicht an<strong>der</strong>e Kulturkreise <strong>und</strong> Religionen Begabungen<br />

für eine Friedenskultur <strong>der</strong> ganzen Ökumene einbringen, <strong>die</strong><br />

unter uns kaum ausgebildet sind? Dem Krieg wird wohl erst dann<br />

ein Ende zu bereiten sein, wenn nicht mehr <strong>der</strong> lauteste Wahrheitsbesitzer<br />

sich Geltung verschafft, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> beste Zuhörer.<br />

3. Die „moralische“ <strong>und</strong> „humanitäre“ Rehabilitation<br />

des gerechten Krieges<br />

Die Ächtung des Angriffs<strong>krieg</strong>es ist als zivilisatorische Errungenschaft<br />

durch <strong>die</strong> Charta <strong>der</strong> Vereinten Nationen beurk<strong>und</strong>et. Speziell<br />

das deutsche Gr<strong>und</strong>gesetz läßt bei <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

internationalen Ordnung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Absicht, „von deutschem<br />

Boden nur Frieden ausgehen“ zu lassen (Art. 2), wenig zu wünschen<br />

übrig. Schon <strong>die</strong> bloße Propagierung von Angriffshandlungen gilt<br />

als verfassungswidrig (Art. 26 Abs. 1 GG) <strong>und</strong> kriminell (§ 80/80a<br />

StGB). Das b<strong>und</strong>esdeutsche Militär ist ohne Wenn <strong>und</strong> Aber auf <strong>die</strong><br />

räumliche Landesverteidigung festgelegt (Art. 87a <strong>und</strong> 115a GG).<br />

Für „Transformationen“ in an<strong>der</strong>er Richtung gibt es keine Verfassungsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Die – unter Mühen – im 20. Jahrhun<strong>der</strong>t erreichte<br />

Ächtung des Krieges durch <strong>die</strong> christliche Ökumene haben wir bereits<br />

im letzten Kapitel nachgezeichnet. Die zweite Ökumenische Versammlung<br />

in Graz (1997) ächtet über den Krieg hinaus alle Formen<br />

<strong>der</strong> Gewalt. Paradigmatisch zeigt das deutsche Bischofswort „Gerechter<br />

Friede“ (2000) schon in seinem Titel den Abschied von <strong>der</strong> Illusion<br />

„gerechter Kriege“ an. Der „ehrwürdige Kompromiß“ <strong>der</strong> Staatskirche,<br />

für den nach Carl Friedrich von Weizsäcker 38 allerdings Jesus<br />

zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden konnte, hat<br />

nunmehr ausge<strong>die</strong>nt.<br />

38 Vgl. Weizsäcker 1986, 88.<br />

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