peter bürger hiroshima, der krieg und die christen - Friedensbilder
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einen Verzicht auf Vormachtstellung. Zu <strong>die</strong>sem Modell gehören<br />
Respekt, Dialog, Lernbereitschaft, gegenseitige Bereicherung <strong>und</strong><br />
unbedingt <strong>die</strong> Fähigkeit, eigene Ansprüche zu relativieren. Was <strong>die</strong><br />
Kulturkämpfer nicht wahrhaben wollen: Für Ruanda hat <strong>der</strong> Umstand,<br />
daß es via Import eines <strong>der</strong> „christlichsten Län<strong>der</strong>“ Afrikas<br />
ist, das Allerschlimmste we<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>t noch gezähmt. Die fatalen<br />
Ergebnisse einer Zivilisation, <strong>die</strong> maßgeblich durch <strong>die</strong> sogenannte<br />
„jüdisch-christliche Tradition“ geprägt worden ist, drängen zu <strong>der</strong><br />
Frage: Können nicht an<strong>der</strong>e Kulturkreise <strong>und</strong> Religionen Begabungen<br />
für eine Friedenskultur <strong>der</strong> ganzen Ökumene einbringen, <strong>die</strong><br />
unter uns kaum ausgebildet sind? Dem Krieg wird wohl erst dann<br />
ein Ende zu bereiten sein, wenn nicht mehr <strong>der</strong> lauteste Wahrheitsbesitzer<br />
sich Geltung verschafft, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> beste Zuhörer.<br />
3. Die „moralische“ <strong>und</strong> „humanitäre“ Rehabilitation<br />
des gerechten Krieges<br />
Die Ächtung des Angriffs<strong>krieg</strong>es ist als zivilisatorische Errungenschaft<br />
durch <strong>die</strong> Charta <strong>der</strong> Vereinten Nationen beurk<strong>und</strong>et. Speziell<br />
das deutsche Gr<strong>und</strong>gesetz läßt bei <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> entsprechenden<br />
internationalen Ordnung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Absicht, „von deutschem<br />
Boden nur Frieden ausgehen“ zu lassen (Art. 2), wenig zu wünschen<br />
übrig. Schon <strong>die</strong> bloße Propagierung von Angriffshandlungen gilt<br />
als verfassungswidrig (Art. 26 Abs. 1 GG) <strong>und</strong> kriminell (§ 80/80a<br />
StGB). Das b<strong>und</strong>esdeutsche Militär ist ohne Wenn <strong>und</strong> Aber auf <strong>die</strong><br />
räumliche Landesverteidigung festgelegt (Art. 87a <strong>und</strong> 115a GG).<br />
Für „Transformationen“ in an<strong>der</strong>er Richtung gibt es keine Verfassungsgr<strong>und</strong>lage.<br />
Die – unter Mühen – im 20. Jahrhun<strong>der</strong>t erreichte<br />
Ächtung des Krieges durch <strong>die</strong> christliche Ökumene haben wir bereits<br />
im letzten Kapitel nachgezeichnet. Die zweite Ökumenische Versammlung<br />
in Graz (1997) ächtet über den Krieg hinaus alle Formen<br />
<strong>der</strong> Gewalt. Paradigmatisch zeigt das deutsche Bischofswort „Gerechter<br />
Friede“ (2000) schon in seinem Titel den Abschied von <strong>der</strong> Illusion<br />
„gerechter Kriege“ an. Der „ehrwürdige Kompromiß“ <strong>der</strong> Staatskirche,<br />
für den nach Carl Friedrich von Weizsäcker 38 allerdings Jesus<br />
zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden konnte, hat<br />
nunmehr ausge<strong>die</strong>nt.<br />
38 Vgl. Weizsäcker 1986, 88.<br />
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