peter bürger hiroshima, der krieg und die christen - Friedensbilder
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Die Rechtsauffassung <strong>der</strong> Angeklagten Jaskolski <strong>und</strong> Sternberg sei<br />
juristisch haltbar <strong>und</strong> eine „respektable <strong>und</strong> diskutable“ Meinungsäußerung.<br />
95 Wer hierzulande zur Atomverweigerung aufruft, hat das<br />
Recht auf seiner Seite!<br />
Beim Irak-Krieg 2003 konnten <strong>die</strong> deutschen Amtskirchen – im<br />
Einklang mit „unserer Regierung“, im Sinne <strong>der</strong> „Mehrheit des Volkes“<br />
<strong>und</strong> also ohne irgendwelche Kosten – ihre Friedensgesinnung<br />
öffentlich unter Beweis stellen. Gleichzeitig verriet <strong>die</strong> Bewegung<br />
„Resist“ mit ihren gewaltfreien Aktionen den Menschen im Land,<br />
was <strong>die</strong> Kirchen in ihren Abscheubek<strong>und</strong>ungen zu <strong>die</strong>sem Krieg nicht<br />
sagten <strong>und</strong> was <strong>die</strong> Regierung nicht hören wollte: Ohne B<strong>und</strong>eswehrsoldaten<br />
in Kuwait, ohne B<strong>und</strong>eswehrbeteiligung an AWACS-<br />
Flügen <strong>der</strong> NATO, ohne deutsche Ersatzbewacher vor US-Kasernen<br />
<strong>und</strong> vor allem ohne Flug- <strong>und</strong> Landeerlaubnisse in Deutschland,<br />
ihrem größten europäischen Militärumschlagplatz, hätte <strong>die</strong> US-Regierung<br />
den Irak-Krieg überhaupt nicht führen können. Bis heute<br />
weigert sich <strong>die</strong> rot-grüne B<strong>und</strong>esregierung aufgr<strong>und</strong> ihrer völkerrechts-<br />
<strong>und</strong> verfassungswidrigen Beihilfen, <strong>die</strong> offenk<strong>und</strong>ige Völkerrechtswidrigkeit<br />
des Irak-Krieges 96 als solche auch zu benennen.<br />
Ein B<strong>und</strong>eswehrmajor aber hatte Rechtsbedenken. 97 Er verweigerte<br />
den Befehl zur Mitarbeit an einem logistischen Software-Programm,<br />
weil er eine Unterstützungsleistung für den Irak-Krieg befürchtete.<br />
Nach seiner Degra<strong>die</strong>rung klagte <strong>der</strong> Major vor dem B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />
<strong>und</strong> bekam per Urteil vom 21. Juni 2005 recht. Das<br />
Gericht sprach dem Soldaten im konkreten Fall des Irak-Krieges das<br />
Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen zu. Wer als Soldat begründete<br />
Zweifel an <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit eines Befehls hat, <strong>der</strong> darf<br />
auch bei uns nein sagen. Es steht zu erwarten, daß solche Fälle zunehmen<br />
werden, wenn <strong>die</strong> Anschauungen sämtlicher Parlamentsfraktionen<br />
zur interventionistischen „Transformation“ <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eswehr<br />
weiter umgesetzt werden.<br />
Die beiden letzten Beispiele zeigen, daß <strong>die</strong> Judikative in zentralen<br />
Fragen das Recht keineswegs zweifelsfrei auf seiten <strong>der</strong> Regierung<br />
sieht. Unterschiedliche Verweigerer, Pazifisten <strong>und</strong> völkerrechts-<br />
95 Wochen später drang <strong>die</strong> Staatsanwaltschaft trotzdem noch einmal zwecks<br />
Flugblattfahndung in <strong>die</strong> Heidelberger Wohnung von Wolfgang Sternberg<br />
ein; gerichtlich ist <strong>die</strong>se Durchsuchung inzwischen als rechtswidrig erwiesen.<br />
96 Vgl. dazu <strong>die</strong> umfangreichen Belege in: Deiseroth 2004.<br />
97 Vgl. Meng/Baum 2005.<br />
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