peter bürger hiroshima, der krieg und die christen - Friedensbilder
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mel, vertritt ein ausnahmslos geltendes Tötungsverbot für Christen<br />
<strong>und</strong> erblickt in Jesu Weisung an Petrus (Matthäus 26,52) eine Absage<br />
an jeglichen Waffengebrauch: „Wie könnte <strong>der</strong> Christ Krieg führen,<br />
wie könnte er selbst in Friedenszeiten Soldat werden, ohne das<br />
Schwert zu tragen, das <strong>der</strong> Herr verboten hat?“ Er hält einen menschlichen<br />
Fahneneid auf den weltlichen Herrscher für strikt unvereinbar<br />
mit dem Siegel <strong>der</strong> Getauften <strong>und</strong> glaubt im übrigen an einen<br />
unblutigen Umsturz des römischen Reiches durch das Christentum.<br />
Auch Tertullian wendet <strong>die</strong> zivilisatorische Perspektive <strong>der</strong> Propheten<br />
Israels auf das christliche Zeitalter an: „Kein Volk wird mehr<br />
gegen das an<strong>der</strong>e zum Schwert greifen, <strong>und</strong> sie werden das Kriegführen<br />
nicht mehr lernen.“ (Jesaja 2,3f.) Klemens von Alexandrien<br />
(140/50 – 215) schreibt, Christus habe mit seinem Wort ein Heer<br />
versammelt, das kein Blut vergießt.<br />
Gegen Ende des 2. Jahrhun<strong>der</strong>ts schreibt ein Christ an einen<br />
gewissen Diognetos über jene, <strong>die</strong> bei Gott einge<strong>bürger</strong>t sind (<strong>und</strong><br />
nicht in den Räuberstaaten <strong>der</strong> Erde): „Sie wohnen im eigenen Vaterland,<br />
jedoch nur wie Beisassen, sie haben an allem Anteil wie Bürger, <strong>und</strong> erdulden<br />
doch alles wie Fremdlinge. Jegliche Fremde ist ihnen Heimat, <strong>und</strong> jegliche Heimat<br />
Fremde …“ Erst viel später wird man es fertigbringen, <strong>die</strong> Vaterlandsliebe<br />
als „christliche“ Tugend zu verherrlichen <strong>und</strong> im Anschluß<br />
an Thomas von Aquin eine gleichsam natürliche Pflicht zu behaupten,<br />
dem eigenen nationalen „Volksgenossen“ eher beizustehen als<br />
einem Fremden. (Durch <strong>der</strong>lei Umkehrungen fühlte sich dann 1935<br />
ein Bischof Conrad Gröber in seinem germanischen Wahn bestätigt.<br />
23 )<br />
Die erst vor hun<strong>der</strong>t Jahren entdeckte, noch heute wegen ihrer<br />
normativen Wirkung bei an<strong>der</strong>en Fragen sehr angesehene Römische<br />
Kirchenordnung des Hippolyt († 235) schreibt kategorisch vor:<br />
„Wenn ein Taufbewerber o<strong>der</strong> Gläubiger Soldat werden will, dann<br />
weise man ihn zurück, denn er hat Gott verachtet.“ Kanon 16 verlangt<br />
von Soldaten, <strong>die</strong> sich im Militärstand bekehren, daß sie sich<br />
fortan verpflichten, jeglichen Tötungsbefehl zu verweigern. (Der späte<br />
Tertullian hatte kompromißlos ihren Austritt aus <strong>der</strong> Armee gefor<strong>der</strong>t.)<br />
Militärische Funktionen o<strong>der</strong> zivile Ämter, <strong>die</strong> eine Beteiligung<br />
an Todesstrafen mit sich bringen, sind Christen nach dem frühen<br />
Kirchenrecht schlechthin untersagt. (Noch zu Beginn des 4. Jahr-<br />
23 Vgl. dazu den unsäglichen Artikel „Vaterlandsliebe“ in: Gröber 1937, 617-621.<br />
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