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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

- 111 -<br />

Die Ausgleichszulage wird künftig als re<strong>in</strong>e Flächenprämie auf Basis von InVeKoS<br />

abgewickelt. Dabei gelten folgende Konditionen:<br />

∗ M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag/Betrieb 100 € und Höchstbetrag 16.000 €/Betrieb,<br />

∗ E<strong>in</strong>e Abweichung von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaugabe (GA) besteht dar<strong>in</strong>, dass bei<br />

Genossenschafts- und Rechtleralmen/Alpen ke<strong>in</strong>e betriebliche Obergrenze besteht<br />

(GA: 16.000 €). Dies wird mit <strong>der</strong> Gewährleistung e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen<br />

Bewirtschaftung geme<strong>in</strong>schaftlicher Weiden durch Genossenschaften und Rechtlervere<strong>in</strong>igungen<br />

<strong>in</strong> den Extremlagen <strong>der</strong> Berggebiete (Almen, Alpen, Almendweiden)<br />

begründet. Diese Regelung soll auch <strong>in</strong> den nächsten Grundsätzen <strong>der</strong><br />

GA verankert werden.<br />

∗ Staffelung <strong>der</strong> Ausgleichszulage nach <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Vergleichszahl<br />

(LVZ) entsprechend den Grundsätzen <strong>des</strong> Rahmenplanes <strong>der</strong> GAK <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Fassung,<br />

∗ Betrieben wird ab e<strong>in</strong>er maßgeblichen LVZ von 30 <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag <strong>in</strong> Höhe<br />

von 50 €/ha/LF (<strong>in</strong> Anlehnung an den GAK-Rahmenplan) bei Grünland und Ackerfutter<br />

sowie von 25 €/ha/LF im Falle <strong>des</strong> Anbaus von Getreide, Ölfrüchten,<br />

Eiweißpflanzen und Kartoffeln gewährt. Grundlage für die maßgebliche LVZ<br />

<strong>des</strong> Betriebes ist die Lage <strong>der</strong> selbst bewirtschafteten Flächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Geme<strong>in</strong>de im benachteiligten Gebiet.<br />

∗ Betriebe, die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 30 % schwer bewirtschaftbare Flächen (anerkannte<br />

Almen, sonstige LF über 1.000 m), vernässte Flächen (e<strong>in</strong>schließlich Streuwiesen)<br />

sowie Ackerland mit m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 18 % Gefälle (Gefällstufe 3 und höher)<br />

und Grünland mit m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 24 % Gefälle (Gefällstufe 4) haben, erhalten bei<br />

e<strong>in</strong>er LVZ über 35 pro ha 130 DM für alle Hauptfutterflächen <strong>des</strong> Betriebes <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> benachteiligten Agrarzone. Diese Prämie weicht von den Grundsätzen <strong>der</strong><br />

GA, die nur 100 DM/ha zulassen, ab.<br />

∗ <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tsatz für Grünland liegt bei 100 DM/ha,<br />

∗ im Bergebiet wird e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tbetrag von 130 DM/ha gewährt,<br />

∗ Intensivkulturen wie Mais, Zuckerrüben, Weizen, Son<strong>der</strong>kulturen sowie Stillegungsflächen<br />

s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausgeschlossen,<br />

∗ bei Ackernutzung, mit Ausnahme <strong>des</strong> Ackerfutterbaus, wird höchstens die<br />

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