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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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• E<strong>in</strong>schränkungen von Entlandungsmaßnahmen bei fischereiwirtschaftlich<br />

genutzten Teichen<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Teichen, z.B. beim Bespannen<br />

und Abfischen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Fütterung<br />

• Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand <strong>in</strong> Folge <strong>der</strong> genannten Verbote<br />

o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkungen<br />

• Begünstigte<br />

Als Begünstigte kommen landwirtschaftliche Unternehmen und Nebenerwerbslandwirte<br />

<strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> Betracht, sofern sie Flächen <strong>in</strong> Natura 2000-Gebieten o<strong>der</strong><br />

Trittste<strong>in</strong>biotopen naturverträglich bewirtschaften und damit zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen<br />

Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ihren Beitrag leisten. Als Nebenerwerbslandwirte<br />

gelten die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen, auch wenn<br />

sie im E<strong>in</strong>zelfall weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften.<br />

• Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Art <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

Ausgleichszahlungen werden gewährt:<br />

- für die Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt bei Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen<br />

(<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm),<br />

- bei Bewirtschaftungsbeschränkungen.<br />

Der Geme<strong>in</strong>schaftsbeitrag beträgt 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben. Die nationale<br />

Kof<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Ausgleichszahlungen wird ausschließlich aus Mitteln <strong>des</strong> Freistaates<br />

Bayern geleistet.<br />

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