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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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die F<strong>in</strong>anzierung zu klären. Erst gegen Abschluss dieser Phase fällt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

die Entscheidung, ob das Verfahren angeordnet wird, welche Verfahrensziele<br />

erreicht und welche Schlüsselprojekte im Verfahren realisiert werden sollen.<br />

Somit hat <strong>der</strong> Bürger zu diesem Zeitpunkt bereits e<strong>in</strong>en ganz entscheidenden<br />

E<strong>in</strong>fluss auf die Gestaltung <strong>des</strong> eigenen Lebensraumes.<br />

Um die Eigen<strong>in</strong>itiative <strong>der</strong> Bürger zu wecken und sie zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven Mitwirkung<br />

zu befähigen, s<strong>in</strong>d Information, Bewusstse<strong>in</strong>sbildung und Qualifikation<br />

nötig. Fachkompetenz und Methodenkompetenz s<strong>in</strong>d gleichermaßen gefragt.<br />

Kommunalpolitiker und Bürger aus Geme<strong>in</strong>den bzw. Regionen, <strong>in</strong> denen Vorbereitungsphasen<br />

für Verfahren <strong>der</strong> Flurneuordnung und Dorferneuerung und<br />

für überörtliche Vorhaben stattf<strong>in</strong>den, werden als Multiplikatoren für ihre Mitwirkung<br />

im <strong>Plan</strong>ungs- und Umsetzungsprozess <strong>in</strong> mehrtägigen Sem<strong>in</strong>aren an<br />

den Schulen <strong>der</strong> Dorf- und Landentwicklung qualifiziert. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für die Beteiligung s<strong>in</strong>d während <strong>des</strong> gesamten Zeitraums <strong>des</strong><br />

Verfahrensablaufes möglich.<br />

• E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> wirtschaftlichen und sozialen Partner<br />

Gemäß § 2 Abs.1 Flurbere<strong>in</strong>igungsgesetz werden behördlich geleitete Neuordnungsverfahren<br />

unter Mitwirkung <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> beteiligten Grundeigentümer<br />

und <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange sowie <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Berufsvertretung<br />

durchgeführt (Flur- und Dorfwerkstatt).<br />

Die von den Bürgern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Flur- o<strong>der</strong> Dorfwerkstatt erarbeiteten <strong>Plan</strong>ungsvorschläge<br />

werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch Besichtigungen vor Ort den Verbänden, wie<br />

z. B. Bayerischer Bauernverband, Bund Naturschutz, Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz<br />

vorgestellt und <strong>der</strong>en Anregungen und Vorschläge <strong>zur</strong> <strong>Plan</strong>ung erhoben.<br />

Mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgt e<strong>in</strong>e formelle Abstimmung <strong>der</strong><br />

<strong>Plan</strong>ungen im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Plan</strong>feststellungsverfahrens nach § 41 FlurbG. Damit<br />

ist gewährleistet, dass die Maßnahmen aller im <strong>ländlichen</strong> Raum wirkenden<br />

Institutionen erst nach e<strong>in</strong>gehen<strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> <strong>Plan</strong>ungen realisiert werden.<br />

Unbeschadet <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Verbände <strong>in</strong> die konkreten Verfahren <strong>der</strong><br />

Flurneuordnung und Dorferneuerung wurden die <strong>in</strong> diesem Programm aufge-<br />

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