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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- projektgebundene Personalkosten werden nicht mehr geför<strong>der</strong>t;<br />

- Kosten für projektbezogene Qualifizierung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

mit e<strong>in</strong>em För<strong>der</strong>satz von bis zu 40 %.<br />

c) Obergrenzen<br />

För<strong>der</strong>höchstbeträge:<br />

Bei e<strong>in</strong>zelbetrieblichen Projekten o<strong>der</strong> bei geme<strong>in</strong>schaftlichen Projekten von<br />

Zusammenschlüssen antragsberechtigter Zuwendungsempfänger o<strong>der</strong> von<br />

Personen- und Kapitalgesellschaften mit land-, forst- o<strong>der</strong> hauswirtschaftlichem<br />

Geschäftszweck liegt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höchstbetrag bei 100.000 €.<br />

d) För<strong>der</strong>beschränkungen<br />

- Maßnahmen mit e<strong>in</strong>em Zuschussbetrag von weniger als 5.000 DM (2.500 €)<br />

werden nicht geför<strong>der</strong>t.<br />

- Masch<strong>in</strong>en und Geräte <strong>der</strong> Außenwirtschaft, die bei <strong>der</strong> normalen Bewirtschaftung<br />

von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Verwendung f<strong>in</strong>den sowie<br />

Fahrzeuge s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen s<strong>in</strong>d<br />

diejenigen Spezialmasch<strong>in</strong>en, Spezialgeräte und Spezialfahrzeuge<strong>in</strong>bauten, die<br />

ausschließlich für die För<strong>der</strong>zwecke <strong>des</strong> Maßnahmenbereichs „Diversifizierung“<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden können.<br />

- Beratungsleistungen s<strong>in</strong>d nur för<strong>der</strong>fähig, soweit sie projektbezogen s<strong>in</strong>d und<br />

die Landwirtschaftsberatung sie nicht erbr<strong>in</strong>gen kann.<br />

- Die Bestimmungen <strong>der</strong> EU-Kommission (z. B. die Vorgaben <strong>zur</strong> „För<strong>der</strong>fähigkeit<br />

von Ausgaben im Rahmen <strong>der</strong> Strukturfonds“) <strong>in</strong> ihrer jeweils gültigen<br />

Form <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>fähigkeit von Gebrauchtmasch<strong>in</strong>en, Gebäuden und zu sonstigen<br />

För<strong>der</strong>modalitäten s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

e) Abgrenzung zu sonstigen För<strong>der</strong>maßnahmen; Ausschluss von Doppelför<strong>der</strong>ung<br />

Von e<strong>in</strong>er <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> nach dieser Richtl<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d alle Projekte ausgeschlossen, die<br />

ansonsten im Rahmen <strong>des</strong> „<strong>Plan</strong>s <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong> Ländlichen<br />

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