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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Die abfallrechtlichen Vorgaben (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung)<br />

richten sich hauptsächlich an die Abgeber dieser Stoffe. Die Abgeber haben<br />

unter an<strong>der</strong>em vor <strong>der</strong> Aufbr<strong>in</strong>gung Bodenuntersuchungen auf bestimmte<br />

Schadstoffe selbst durchzuführen. Sie können damit auch Dritte beauftragen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> haben sie umfangreiche Nachweispflichten zu erfüllen.<br />

Im Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz s<strong>in</strong>d Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Vorsorge gegen schädliche<br />

Bodenverän<strong>der</strong>ungen und <strong>zur</strong> Gefahrenabwehr festgelegt. Die Vorsorgepflicht<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft wird durch die gute fachliche Praxis <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung erfüllt. Im Mittelpunkt stehen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Vorsorge<br />

gegen schädliche Bodenverän<strong>der</strong>ungen im Zusammenhang mit Stoffe<strong>in</strong>trägen<br />

durch Düngemittel o<strong>der</strong> Pflanzenschutzmittel, die im Düngemittelgesetz<br />

bzw. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Düngeverordnung und im Pflanzenschutzgesetz geregelt s<strong>in</strong>d. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Grundsätze <strong>zur</strong> landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung beschrieben,<br />

die aufgrund ihrer Situations- und Standortabhängigkeit nicht sanktionsbewehrt<br />

s<strong>in</strong>d; sie dienen daher als Orientierungshilfe für den Landwirt und die landwirtschaftlichen<br />

Beratungse<strong>in</strong>richtungen.<br />

Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis <strong>der</strong> Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

praktizieren die Landwirte somit gleichzeitig vorsorgenden Bodenschutz<br />

und erfüllen, h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> damit verbundenen Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Böden, die sich<br />

aus dem Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz ergebenden Vorsorgeanfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Pflichten <strong>zur</strong> Gefahrenabwehr.<br />

Umsetzung und Kontrolle<br />

Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Zuwendungsvoraussetzungen ist Bestandteil <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> den jeweiligen Maßnahmen durchgeführten Kontrollen.<br />

Die Kontrolle <strong>der</strong> guten landwirtschaftlichen Praxis ist <strong>in</strong> Anlage 6 detailliert dargestellt.<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1750/99 und<br />

<strong>der</strong> Leitl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Kommission werden zusätzlich zu den üblichen Fachrechtskontrollen<br />

bei 5 % <strong>der</strong> Begünstigten im Rahmen <strong>der</strong> jährlich stattf<strong>in</strong>denden Vor-<br />

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