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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> richtet sich nach dem Ausmaß <strong>der</strong> standortbed<strong>in</strong>gten<br />

Arbeitserschwernissen (Kategorie):<br />

a) b)<br />

DM/ha/Jahr DM/ha/Jahr<br />

1. Nicht direktzugfähige Kle<strong>in</strong>terrassen 5.000 (2.555 €) 4.800 (2.455 €)<br />

2. Erschwerter Seilzug/erschlossene<br />

Kle<strong>in</strong>terrassen<br />

4.000 (2.045 €) 3.800 (1.945 €)<br />

3. Seilzuglagen, Hangneigung über<br />

40 %<br />

4. Direktzugfähige Steillagen, Hangneigung<br />

über 40 %<br />

(<strong>in</strong>kl. handgeführte Kle<strong>in</strong>raupe)<br />

a) bei vollständigen Verzicht auf den E<strong>in</strong>satz chemisch-synthetischer Herbizide<br />

b) Bei Herbizide<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Teilflächenbehandlung<br />

2.500 (1.280 €) 2.300 (1.175 €)<br />

1.000 (511 €) 800 (410 €)<br />

Die über die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage festgesetzte Obergrenze von 900 Euro h<strong>in</strong>ausgehende<br />

Prämie wird ausschließlich aus nationalen Mittel f<strong>in</strong>anziert (vergl. Kapitel 16).<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

- Zuwendungen werden nur für Steil- und Terrassenlagen gewährt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

We<strong>in</strong>baukartei erfasst s<strong>in</strong>d und außerhalb <strong>der</strong> Gebietskulisse „alte We<strong>in</strong>berge“<br />

liegen. E<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gebietskulisse „alte We<strong>in</strong>berge“ erfolgt<br />

durch Programme <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung<br />

und Umweltfragen.<br />

- Betriebe, die an <strong>der</strong> Teilmaßnahme „Bewirtschaftung <strong>des</strong> gesamten Betriebes<br />

nach den Kriterien <strong>des</strong> ökologischen Landbaus“ teilnehmen, können nur im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Maßnahme „gänzlicher Verzicht auf Herbizide“ zusätzlich e<strong>in</strong>e<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> für Rebflächen i. H. v. 650 DM/ha erhalten. E<strong>in</strong>e weitere Komb<strong>in</strong>ation<br />

<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Rebflächen mit an<strong>der</strong>en KULAP-Maßnahmen ist nicht<br />

...

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