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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- 305 -<br />

9.3.7.1.6.2 Gegenstand und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die tabellarische Zusammenstellung über die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Dorferneuerung<br />

(Gegenstand und Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>) bleibt unverän<strong>der</strong>t<br />

Nr. Maßnahmen Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

2.1 Die Dorferneuerung vorbereitende und sie begleitende Sem<strong>in</strong>are und Aktionen<br />

<strong>zur</strong> Information, Bildung und Motivierung <strong>der</strong> Multiplikatoren und Bürger<br />

sowie zu <strong>der</strong>en aktiver Beteiligung an <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Erarbeitung von<br />

Zielvorstellungen und Leitl<strong>in</strong>ien für die künftige dörfliche <strong>Entwicklung</strong> e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Unterstützung eigener Initiativen z.B. im wirtschaftlichen,<br />

sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich.<br />

bis zu 70 % <strong>der</strong> Kosten<br />

2.2 (1) <strong>Plan</strong>ungen und Konzepte (ausgenommen die Erstellung von Bauleitplänen)<br />

<strong>zur</strong> Dorfentwicklung und –erneuerung e<strong>in</strong>schließlich notwendiger Bestandsaufnahmen,<br />

Dokumentationen und Wettbewerbe (soweit diese nicht<br />

ausschließlich städtebauliche <strong>Plan</strong>ungen im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Grundsätze und Richtl<strong>in</strong>ien<br />

für Wettbewerbe – GRW 1977 – zum Inhalt haben) sowie <strong>der</strong>en fachkundige<br />

Erläuterung und Darstellung.<br />

(2) Aufwendungen für Bodenordnung und örtlichen Betrieb.<br />

2.3 Begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaft<br />

und/o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> für Ländliche <strong>Entwicklung</strong><br />

sowie <strong>der</strong> Bürger <strong>in</strong> gestalterischen, baulichen, denkmalpflegerischen, ökologischen,<br />

wirtschaftlichen und sozialkulturellen Fragen auf vertraglicher<br />

Grundlage bis spätestens vier Jahre nach <strong>der</strong> Ausführungsanordnung.<br />

2.4 Dorfgemäße Verbesserung <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerörtlichen Verkehrsverhältnisse e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Straßenrandbereiche und Straßenräume sowie die Erschließung<br />

von Weilern und landwirtschaftlichen Hofstellen; jedoch ke<strong>in</strong>e Maßnahmen<br />

an Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Staats- o<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>straßen,<br />

soweit sie nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Baulast <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den liegen, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Baulast übergehen<br />

o<strong>der</strong> sich auf die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das dörfliche Umfeld beschränken,<br />

und ke<strong>in</strong>e Maßnahmen <strong>zur</strong> erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen<br />

im S<strong>in</strong>ne von § 127 BauGB.<br />

2.5 Sanierung und Renaturierung von Gewässern e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Öffnung<br />

verrohrter Fließgewässer und <strong>der</strong> Anlage von naturnahen Dorfweihern sowie<br />

die Verr<strong>in</strong>gerung von Hochwassergefahren für den Ortsbereich.<br />

bis zu 70 % <strong>der</strong> Kosten<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

2.6 Bedarfsgerechte Ausstattung <strong>des</strong> Dorfes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch<br />

(1) die Anlage von Dorf-, Spiel- und Bolzplätzen sowie von dorfgemäßen<br />

Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>schließlich Schul- und Lehrgärten,<br />

(2) die Än<strong>der</strong>ung von Ver- und Entsorgungse<strong>in</strong>richtungen, soweit sie <strong>zur</strong><br />

Durchführung an<strong>der</strong>er Maßnahmen <strong>der</strong> Dorferneuerung erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />

(3) die Errichtung o<strong>der</strong> Verbesserung von kle<strong>in</strong>eren öffentlichen o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftlichen<br />

Anlagen <strong>zur</strong> umweltfreundlichen Ver- und Entsorgung (z.B.<br />

geme<strong>in</strong>schaftliche Kompostierungsanlagen, Wertstoffhöfe, Nutzung erneuerbarer<br />

Energiequellen, Energiee<strong>in</strong>sparung, Masch<strong>in</strong>enwaschplätze, Lagerplätze<br />

etc.),<br />

bis zu 60 % <strong>der</strong> Kosten *)<br />

(4) die Schaffung, Erhaltung und Sicherung von Lebensräumen für die heimi- bei Pflanzmaßnahmen auf<br />

privaten Flächen bis zu<br />

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