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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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* Spiegelstrich 10: E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> naturbetonten Erholung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> Raums (entspricht Nr. 2.3 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Naturparke<br />

v. 18.12.1981)<br />

För<strong>der</strong>fähige Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds<br />

* Spiegelstrich 6: Anstöße zum Aufbau dauerhaft umweltgerechter Nutzungssysteme<br />

<strong>in</strong> Naturschutzschwerpunktgebieten (entspricht Nr. 2.7 <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds v. 25.06.1997)<br />

Diese För<strong>der</strong>bereiche werden ausschließlich aus För<strong>der</strong>mitteln <strong>des</strong> EFRE kof<strong>in</strong>anziert.<br />

E<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis erfolgte bei den e<strong>in</strong>zelnen Spiegelstrichen <strong>in</strong> dem entsprechenden<br />

Kapitel 9.3.7.3.2 „Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen“.<br />

- Für die Maßnahmen <strong>in</strong> Kapitel 9.3.7.4 „Vorbeugen<strong>der</strong> Hochwasserschutz“ (Art.<br />

33, Tiret 12) ist sichergestellt, dass e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> ausschließlich im Rahmen<br />

<strong>des</strong> EAGFL erfolgt. Kof<strong>in</strong>anziert werden Maßnahmen <strong>des</strong> staatlichen Hochwasserschutzes<br />

sowie Maßnahmen <strong>des</strong> nichtstaatlichen Wasserbaus nach Nr. 2.1 <strong>der</strong><br />

„Richtl<strong>in</strong>ien für die Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas<br />

2000).<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong>en im Rahmen <strong>des</strong> EFRE beschränken sich h<strong>in</strong>gegen ausschließlich<br />

auf Maßnahmen <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung und <strong>der</strong> Abwasserentsorgung, die<br />

nach den Nr. 2.2 (<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Baus von Wasserversorgungsanlagen) und Nr.<br />

2.3 (<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Baus von Abwasseranlagen) <strong>der</strong> RZWas 2000 geför<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

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