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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Marktfruchtbaubetriebe können die Maßnahme nicht mit den Prämienzahlungen<br />

für das umweltorientierte Betriebsmanagement komb<strong>in</strong>ieren.<br />

2.2 Extensive Dauergrünlandnutzung auf allen Grünlandflächen <strong>des</strong><br />

Betriebes<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

Die bestehende extensive Grünlandnutzung (Stufe a und b) wird weitgehend unverän<strong>der</strong>t<br />

fortgeführt. In beiden angebotenen Varianten ist auf flächendeckenden<br />

chemischen Pflanzenschutz zu verzichten und e<strong>in</strong> generelles Umbruchverbot e<strong>in</strong>zuhalten<br />

(Stufe a und Stufe b). Bei <strong>der</strong> Stufe b ist zusätzlich auf den E<strong>in</strong>satz von<br />

M<strong>in</strong>eraldüngern zu verzichten. Darüber h<strong>in</strong>aus muss bei beiden Stufen grundsätzlich<br />

e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tviehbesatz von 0,5 GV/ha Hauptfutterfläche e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Für Betriebe mit e<strong>in</strong>em Gründlandanteil von über 70 % liegt die Obergrenze bei<br />

2,5 GV/ha.<br />

Derzeit werden im Rahmen <strong>des</strong> Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes<br />

Teil A rd. 100 Betriebe mit e<strong>in</strong>em GV-Besatz von mehr als 2,5 GV/ha geför<strong>der</strong>t.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Verzögerung <strong>der</strong> EU-Entscheidung hat sich <strong>der</strong> Beg<strong>in</strong>n <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes<br />

um 1 Jahr verschoben, die Antragstellung erfolgte 1998 im<br />

Frühjahr. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überprüfen, soll die Maßnahme<br />

bis zum Ende <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes 2003 fortgeführt werden. E<strong>in</strong>e<br />

neue Antragstellung ist nicht möglich.<br />

Grünlandbetriebe, mit e<strong>in</strong>em GV-Besatz von mehr als 2,0 GV/ha müssen jährlich<br />

e<strong>in</strong>e ausgeglichene Nährstoffbilanz bei Wirtschaftsdüngern nachweisen und falls<br />

erfor<strong>der</strong>lich überschüssige Mengen an Wirtschaftsdüngern an aufnahmefähige<br />

Betriebe <strong>in</strong> ökologisch vertretbarer Entfernung abgeben. Die aufnehmenden Betriebe<br />

müssen dabei ebenfalls über e<strong>in</strong>e Nährstoffbilanz nachweisen, dass sie<br />

Wirtschaftsdünger aufnehmen können. Bei <strong>der</strong> computergestützten Nährstoffberechnung<br />

werden für diese Betriebe ke<strong>in</strong>e Ausbr<strong>in</strong>gungsverluste bei Stickstoff<br />

aus Wirtschaftsdüngern angesetzt.<br />

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