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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Intensität o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Zeitraums <strong>der</strong> Beweidung<br />

bis zu 240 DM/ha/Jahr (120 €/ha/Jahr)<br />

• Verbot o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung <strong>des</strong> E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gens von m<strong>in</strong>eralischen o<strong>der</strong> organischen<br />

Düngemitteln, Kalk o<strong>der</strong> chemischen Mitteln <strong>in</strong> fischereiwirtschaftlich<br />

genutzte Teiche o<strong>der</strong> Stillgewässer<br />

bis zu 250 DM/ha/Jahr (125 €/ha/Jahr)<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Besatzmöglichkeiten für fischereiwirtschaftlich genutzte<br />

Teiche o<strong>der</strong> sonstige Gewässer<br />

bis zu 300 DM/ha/Jahr (150 €/ha/Jahr)<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen von Entlandungsmaßnahmen bei fischereiwirtschaftlich genutzten<br />

Teichen<br />

(e<strong>in</strong> Ausgleich ist nur für den Teil <strong>der</strong> nicht-entlandbaren Flächen zu leisten,<br />

<strong>der</strong> 20 v. H. <strong>der</strong> gesamten Teichfläche überschreitet)<br />

bis zu 550 DM/ha/Jahr (275 €/ha/Jahr)<br />

• E<strong>in</strong>schränkungen <strong>der</strong> Bewirtschaftung von Teichen, z.B. beim Bespannen und<br />

Abfischen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Fütterung<br />

bis zu 750 DM/ha/Jahr (375 €/ha/Jahr)<br />

• Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand <strong>in</strong> Folge <strong>der</strong> genannten Verbote o<strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>schränkungen<br />

- bis zu 900 DM/ha/Jahr (450 ,- €/ha/Jahr) auf Grünland<br />

- bis zu 400 DM/ha/Jahr (200,- €/ha/Jahr) auf Weiden<br />

- bis zu 150 DM/ha/Jahr (75,- €/ha/Jahr) <strong>in</strong> fischereiwirtschaftlich genutzten<br />

Teichen o<strong>der</strong> sonstigen Gewässern<br />

E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> vorstehenden Maßnahmen ist <strong>in</strong>soweit möglich, als ke<strong>in</strong>e<br />

Doppelför<strong>der</strong>ung identischer Leistungen/Maßnahmen erfolgt.<br />

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