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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.3.2.4 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

- 125 -<br />

Folgende Zahlungen können bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen mit den Ausgleichszahlungen<br />

nach Art. 16 EAGFL-VO komb<strong>in</strong>iert werden:<br />

- die Ausgleichszulage nach Art. 13a <strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/99, soweit die Fläche<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebietskulisse <strong>der</strong> Ausgleichszulage liegt,<br />

- Beihilfen für landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die auf den Schutz <strong>der</strong><br />

Umwelt und die Erhaltung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Lebensraums ausgerichtet s<strong>in</strong>d (Agrarumweltmaßnahmen)<br />

– gem. Art. 22-24 VO (EG) Nr. 1257/1999 - soweit ke<strong>in</strong>e<br />

Doppelför<strong>der</strong>ung identischer Leistungen/Maßnahmen erfolgt.<br />

Die Kohärenz ist aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Zielsetzung <strong>der</strong> jeweiligen Ausgleichszahlungen<br />

gewährleistet:<br />

- Die Ausgleichszulagen nach Art. 13a EAGFL-Verordnung stellen e<strong>in</strong>en wirtschaftlichen<br />

Ausgleich für naturräumliche Nachteile (z.B. Höhenlage, klimatische<br />

Faktoren, Bodenwerte etc.) dar und sollen <strong>zur</strong> wirtschaftlichen Stabilisierung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe und damit <strong>zur</strong> langfristigen Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bodennutzung beitragen.<br />

- Durch die Agrarumweltmaßnahmen werden auf freiwilliger Basis konkrete<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung von Naturhaushalt und Landschaftsbild geför<strong>der</strong>t,<br />

die mit hoheitlichen Instrumentarien alle<strong>in</strong> nicht erreicht werden könnten.<br />

Im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege handelt es sich hierbei<br />

um Maßnahmen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich<br />

Erschwernisausgleich o<strong>der</strong> nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm.<br />

E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> genannten För<strong>der</strong>maßnahmen ist nicht nur zum langfristigen<br />

Erhalt <strong>des</strong> ökologisch wertvollen Zustands, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf<br />

die <strong>in</strong> den Gebieten nach <strong>der</strong> FFH- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie erfor<strong>der</strong>lichen<br />

biotopverbessernden Maßnahmen naturschutzfachlich s<strong>in</strong>nvoll und notwendig.<br />

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