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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- 263 -<br />

• Wal<strong>der</strong>schließung<br />

Natürliche und juristische Personen sowie Personengeme<strong>in</strong>schaften als unmittelbare<br />

Empfänger o<strong>der</strong> Träger von Maßnahmen.<br />

Wegebauvorhaben <strong>in</strong> Betrieben mit über 1000 ha Forstbetriebsflächen werden<br />

nur im Rahmen e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>schaftsprojektes mit an<strong>der</strong>en Waldbesitzern geför<strong>der</strong>t,<br />

wenn das Projekt sonst nicht durchführbar ist.<br />

B) Begünstigte im Rahmen <strong>des</strong> Waldbaulichen För<strong>der</strong>programmes (Wald-<br />

FöP-RL 1995) für Maßnahmen im Rahmen dieses waldbaulichen För<strong>der</strong>programms<br />

(Kap. 9.3.6.1.6.1)<br />

• Waldbauliche Maßnahmen e<strong>in</strong>schl. Erstaufforstung<br />

- Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen (ausgenommen Bund und<br />

Län<strong>der</strong>), <strong>der</strong>en Vorhaben im Interesse e<strong>in</strong>er Verbesserung <strong>der</strong> Agrar-, Forsto<strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>struktur <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bedürfen,<br />

- überbetrieblich tätige forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse für ihre Mitglie<strong>der</strong>,<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> örtlichen öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften,<br />

- Geme<strong>in</strong>schaften <strong>der</strong> Nutzungsberechtigten <strong>in</strong> Wäl<strong>der</strong>n öffentlich-rechtlicher<br />

Gebietskörperschaften,<br />

- Mitglie<strong>der</strong> von Privatwaldgeme<strong>in</strong>schaften (altrechtliche Kooperationen),<br />

- Antragsteller, die nicht Eigentümer <strong>der</strong> begünstigten Flächen s<strong>in</strong>d, sofern sie<br />

e<strong>in</strong>e schriftliche E<strong>in</strong>verständniserklärung <strong>des</strong> Eigentümers haben,<br />

- Ausgeschlossen von Beihilfen für Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

s<strong>in</strong>d Leistungsempfänger nach dem Gesetz <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stellung<br />

landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit.<br />

• E<strong>in</strong>kommensausgleich Erstaufforstung<br />

- Natürliche und juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts,<br />

- Juristische Personen <strong>des</strong> öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Län<strong>der</strong>),<br />

wenn diese unmittelbar kirchliche, geme<strong>in</strong>nützige o<strong>der</strong> mildtätige<br />

Zwecke verfolgen,<br />

...

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