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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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3.6 Behirtung anerkannter Almen und Alpen<br />

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Beschreibung:<br />

Ziel dieser Maßnahme ist die gezielte Behirtung auf den beson<strong>der</strong>s sensiblen Almen<br />

und Almflächen. Dadurch soll e<strong>in</strong>e Überweidung <strong>der</strong> Flächen und Verbißschäden<br />

<strong>in</strong> Bergwäl<strong>der</strong>n verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden (Trennung von Wald und Weide).<br />

Dabei werden zwei Varianten unterschieden:<br />

* Behirtung durch ständiges Personal,<br />

* Behirtung durch nicht ständiges Personal.<br />

Auf den e<strong>in</strong>bezogenen Almen und Alpen dürfen ke<strong>in</strong>e flächendeckenden chemischen<br />

Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.<br />

Sensible Almen und Alpen s<strong>in</strong>d staatlich anerkannte Almen und Alpen, bei denen<br />

<strong>der</strong> „typische Almcharakter“ gegeben ist. E<strong>in</strong> „typischer Almcharakter“ liegt vor,<br />

wenn die natürlichen Ertragsvoraussetzungen e<strong>in</strong>e extensive Nutzung vorgeben<br />

und daher e<strong>in</strong>e Intensivierung dieser Flächen nicht s<strong>in</strong>nvoll ist. Dabei müssen<br />

grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt se<strong>in</strong>:<br />

- Die Alm muss <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> Berggebietes liegen.<br />

- Die Flächen sollen überwiegend oberhalb <strong>der</strong> Grenze ganzjährig bewohnter<br />

Siedlungen liegen.<br />

- Die Alm muss e<strong>in</strong> selbstständiger Weidebetrieb se<strong>in</strong>, d. h. e<strong>in</strong>e tägliche Beweidung<br />

vom Talbetrieb aus ist nicht möglich.<br />

För<strong>der</strong>betrag:<br />

* bei Behirtung durch ständiges Personal:<br />

200 DM/ha (100 €/ha), m<strong>in</strong>d. 1 500 DM/Alm (765 €), max.<br />

6 000 DM/Hirte (3 070 €),<br />

* bei Behirtung durch nicht ständiges Personal:<br />

100 DM/ha (50 €/ha), m<strong>in</strong>d. 750 DM/Alm (385 €), max. 3 000 DM/Alm<br />

bzw. Alpe (1 535 €).<br />

Begründung:<br />

Durch diese Maßnahme wird die ordnungsgemäße Weideführung sichergestellt,<br />

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