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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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cherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt.<br />

Überschneidungen mit dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm Teil A s<strong>in</strong>d<br />

ausgeschlossen aufgrund <strong>der</strong> Gebietskulisse für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich sowie aufgrund <strong>der</strong> deutlich<br />

abgegrenzten Zielsetzung (siehe Anlage 15: „Vergleich Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm<br />

– Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm“). Zusätzlich<br />

erfolgt flurstücksscharf auf Basis <strong>der</strong> InVeKoS-Daten e<strong>in</strong>e verwaltungsmäßige<br />

Abgrenzung durch EDV-Datenabgleich.<br />

Ebenso ausgeschlossen ist die Überschneidung <strong>der</strong> Maßnahme „Brache mit<br />

Selbstbegrünung“ im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm mit <strong>der</strong> Kulturpflanzenregelung.<br />

Die „Brache mit Selbstbegrünung“ dient naturschutzfachlichen<br />

Zielsetzungen, z.B. <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> von Biberlebensräumen an Gewässern o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Abpufferung schutzwürdiger Biotope. Grundsätzlich werden Flächen mit diesen<br />

Maßnahmen nicht <strong>in</strong> die Kulturpflanzenregelung mite<strong>in</strong>bezogen. Soweit die<br />

E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Vertragslaufzeit unumgänglich ist, wird <strong>in</strong> dem entsprechenden<br />

Jahr die Auszahlung <strong>des</strong> Entgelts nach dem VNP storniert.<br />

Die Maßnahme Erschwernisausgleich ist Bestandteil <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms<br />

und setzt sich aus den gleichen Vertrags<strong>in</strong>halten zusammen. Wie <strong>in</strong><br />

Vere<strong>in</strong>barungen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm werden Nutzungsverzichte<br />

(extensive Nutzung) sowie Mehraufwand für Pflegeleistungen honoriert.<br />

Die Maßnahme Erschwernisausgleich stellt also ke<strong>in</strong>e zusätzliche <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> dar.<br />

9.3.4.2.6 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Der Mittelbedarf für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm und den Erschwernisausgleich<br />

ist im Indikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan gem. Art. 43<br />

Abs. 1 EAGFL-VO <strong>in</strong> Kapitel 8 dargestellt.<br />

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