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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Schwerpunktmäßig sollen solche freiwilligen Vere<strong>in</strong>barungen <strong>in</strong> Gebieten abgeschlossen<br />

werden<br />

• mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen aufgrund <strong>der</strong> Umsetzung geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Umweltschutzvorschriften,<br />

• die nach nationalen Vorschriften e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Schutz bzw. beson<strong>der</strong>en<br />

naturschutzfachlichen Zielsetzungen unterliegen,<br />

• mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Natur- und Artenschutz.<br />

9.3.6.2.2 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A Hauptmerkmale <strong>der</strong> För<strong>der</strong>maßnahmen<br />

<strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege mit<br />

dem Ziel die Biotoppflege <strong>in</strong> ökologisch empf<strong>in</strong>dlichen Waldgebieten von öffentlichem<br />

Interesse zu verbessern unter Bezugnahme auf Art. 32 <strong>der</strong> EAGFL-<br />

Verordnung werden im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzes im Wald umgesetzt.<br />

B E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bed<strong>in</strong>gungen<br />

Zahlungen für Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald s<strong>in</strong>d vorgesehen für:<br />

1. Spezielle Artenschutzmaßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> naturnaher Lebensräume<br />

gefährdeter Arten und <strong>zur</strong> Umsetzung von Biotopverbundprojekten<br />

2. Wie<strong>der</strong>herstellung ehemals feuchter bzw. nasser Waldstandorte (z. B. <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong><br />

naturnaher Feuchtwäl<strong>der</strong>, Schaffung spezieller Lebensräume für den<br />

Biber, Regeneration von Mooren <strong>in</strong> Wäl<strong>der</strong>n)<br />

3. Erhalt und Schaffung von Freiflächen und lichten Waldstrukturen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auf mageren und trockenen Standorten unter Beachtung <strong>der</strong> Rodungsvorschriften<br />

<strong>des</strong> Waldgesetzes für Bayern (z. B. Erhalt/Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />

Brennen, Buckelwiesen, Mager- und Trockenstandorten auf Felsfluren, Jurahängen<br />

etc.)<br />

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