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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- erhalten die Unteren Naturschutzbehörden, die mit <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> land- und<br />

forstwirtschaftlichen Flächen, für die e<strong>in</strong> Ausgleich gem. Art. 16 EAGFL-<br />

Verordnung gewährt werden soll, betraut s<strong>in</strong>d, im Rahmen von Vollzugsh<strong>in</strong>weisen<br />

und e<strong>in</strong>er Dienstanweisung klare Vorgaben,<br />

• welche Flächen konkret <strong>in</strong> Betracht kommen,<br />

• welche Vere<strong>in</strong>barungen mit dem Grundstückseigentümer/ Nutzungsberechtigten<br />

abgeschlossen werden sollen,<br />

• welche Flächen jährlich nach Größe und E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Vorgaben zu kontrollieren<br />

s<strong>in</strong>d und<br />

• welche Sanktionen bei Verstößen gegen die getroffenen Vere<strong>in</strong>barungen anzuwenden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Der Ausgleich wird von <strong>der</strong> Zahlstelle <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen über die Staatsoberkasse den jeweiligen<br />

Grundstückseigentümern/Nutzungsberechtigten, die die Voraussetzungen erfüllen,<br />

jährlich unmittelbar zugewiesen. Die Flächen, für die e<strong>in</strong> Ausgleich nach Art. 16<br />

EAGFL-Verordnung gewährt wird, werden <strong>in</strong> das umfangreiche Begleit- und Bewertungsprogramm<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amtes für Umweltschutz e<strong>in</strong>bezogen,<br />

das im Auftrag <strong>des</strong> Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung und<br />

Umweltfragen die Evaluierung <strong>der</strong> bereits bisher durchgeführten För<strong>der</strong>programme<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege übernommen hat.<br />

9.3.3.2.7 Ergebnisse <strong>der</strong> Konsultationen<br />

Die Benennung von Gebieten mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Umsetzung geme<strong>in</strong>schaftlicher Umweltvorschriften wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong><br />

berufständischen Vertretungen <strong>der</strong> Landwirtschaft wegen <strong>der</strong> Befürchtung unangemessener<br />

Nutzungsbeschränkungen abgelehnt. Insofern bieten Ausgleichszahlungen<br />

auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die Chance beim Aufbau <strong>des</strong> europäischen<br />

Schutzgebietssystems „Natura 2000“ zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>vernehmlichen Zusammenarbeit<br />

im Wege <strong>des</strong> Konsenses zu kommen. Die Naturschutzverbände,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bund Naturschutz <strong>in</strong> Bayern. e. V., <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz<br />

e. V. sowie <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> Bayerischen Landschaftspflegeverbän-<br />

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