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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm Teil A ist sowohl bei den Landwirten<br />

als auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit auf große Resonanz gestoßen. Die Umwelteffekte<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen wurden von zwei verschiedenen Gutachtern untersucht.<br />

Das Gutachten <strong>der</strong> Lehrstühle für Agrarpolitik und für Landschaftsökologie <strong>der</strong><br />

TU München Weihenstephan liegt <strong>der</strong> EU-Kommission bereits vor. Der Evaluierungsbericht<br />

<strong>zur</strong> Grundprämie und Grünlandprämie gemäß Entscheidung <strong>der</strong><br />

Kommission vom 19.12.1997 Nr. K (97) 3474 <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>anstalt für Bodenkultur<br />

und Pflanzenbau, <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>anstalt für Betriebswirtschaft und vom Lehrstuhl für<br />

Betriebswirtschaft <strong>der</strong> TU München Weihenstephan wurde <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

zugeleitet. Die Gutachter kamen dabei zu dem Ergebnis, dass die Grundstufe (Basisprämie)<br />

zwar zu e<strong>in</strong>er umweltpolitischen Bewusstse<strong>in</strong>sbildung <strong>der</strong> Landwirte<br />

beigetragen hat, aber wesentliche Kriterien <strong>in</strong>zwischen <strong>zur</strong> guten fachlichen Praxis<br />

zählen.<br />

Die betriebszweigspezifischen Maßnahmen, wie die extensive Fruchtfolge und die<br />

Grünlandprämie sollten nach Auffassung <strong>der</strong> Gutachter wegen ihrer breiten Umweltwirkung<br />

fortgeführt werden.<br />

9.3.4.1.2 Ziele und Strategien<br />

Ziel <strong>der</strong> bayerischen Agrarpolitik ist e<strong>in</strong>e nachhaltige flächendeckende umweltverträgliche<br />

Landbewirtschaftung sowie <strong>der</strong> Erhalt bzw. die Schaffung von Landschaftselementen<br />

<strong>zur</strong> Bereicherung <strong>der</strong> Kulturlandschaft. Die Leistungen, die die<br />

Landwirte durch den Schutz <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlage Boden, Wasser und<br />

Luft sowie <strong>der</strong> Flora und Fauna für die Allgeme<strong>in</strong>heit erbr<strong>in</strong>gen, werden dabei über<br />

Agrarumweltmaßnahmen honoriert. Die Umweltmaßnahmen gehen dabei weit<br />

über die gute fachliche Praxis, wie sie <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen def<strong>in</strong>iert<br />

s<strong>in</strong>d, h<strong>in</strong>aus (vgl. Anlage 9).<br />

Die gute fachliche Praxis und die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Umweltschutzes werden durch<br />

umfangreiche Fachgesetze, die straf- und bußgeldbewehrt s<strong>in</strong>d, bestimmt. Die<br />

Kontrolle dieser Gesetze erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> hohes Maß an e<strong>in</strong>schlägigen Fachkenntnissen<br />

durch die kontrollierenden Fachbehörden. Entsprechend <strong>der</strong> fachlichen Not-<br />

...

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