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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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reiz die Bereitschaft für e<strong>in</strong>e 20-jährige Verpflichtung erhöht werden.<br />

• Anhebung <strong>der</strong> Entgelte bei Maßnahme 2.1 „E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Bewirtschaftung,<br />

Schnittzeitpunkte“ im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm sowie im Erschwernisausgleich<br />

wie folgt:<br />

Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkung Bisheriges Entgelt Neues Entgelt<br />

15.03.-14.06. 200,- DM/ha/Jahr 300,- DM/ha/Jahr<br />

15.03.-30.06. 250,- DM/ha/Jahr 350,- DM/ha/Jahr<br />

15.03.-31.08. 350,- DM/ha/Jahr 450,- DM/ha/Jahr<br />

Mit <strong>der</strong> vorstehenden Anhebung <strong>der</strong> Entgelte s<strong>in</strong>d folgende zusätzliche Verpflichtungen<br />

verbunden:<br />

* Genereller Verzicht auf m<strong>in</strong>eralische N-Düngung<br />

• M<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>malige Mahd pro Jahr mit Entfernung <strong>des</strong> Mähguts von <strong>der</strong> Fläche.<br />

Nach <strong>der</strong> Kostendatei für Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

1998, Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz, ist die Mahd mit Mähgutentfernung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsgang mit Kosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Größenordnung von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

211,- DM/ha/Jahr verbunden.<br />

Der obligatorische Verzicht auf m<strong>in</strong>eralische N-Düngung bietet <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch <strong>in</strong> Gebieten mit durchschnittlichem bzw. ger<strong>in</strong>gem Viehbesatz die Chance,<br />

die Bewirtschaftung von Grünland aufrechtzuerhalten bzw. die Grundbereitschaft<br />

<strong>der</strong> Landwirte zu e<strong>in</strong>er extensiveren Grünlandnutzung zu för<strong>der</strong>n.<br />

Des Weiteren werden gegenüber dem von <strong>der</strong> Kommission mit o. g. Bescheid vom<br />

12.01.1996 genehmigten Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm e<strong>in</strong>schließlich<br />

Erschwernisausgleich folgende Maßnahmen aus <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> genommen:<br />

1. Nichtbiotopspezifische Maßnahmen:<br />

- Sonstige regionale Maßnahmen auf Vorlage e<strong>in</strong>es Maßnahmenkonzepts <strong>der</strong><br />

zuständigen unteren Naturschutzbehörde<br />

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