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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.3.2 Gebiete mit umweltspezifischen E<strong>in</strong>schränkungen gemäß Art. 16<br />

9.3.3.2.1 Beschreibung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Lage<br />

Natura 2000-Gebiete<br />

Der Freistaat Bayern hat <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Jahr 1996 e<strong>in</strong>e<br />

1. Tranche von Natura 2000-Gebieten mit 79 FFH- und 17 SPA-Gebieten gemeldet.<br />

E<strong>in</strong>e Tabelle über diese Gebiete ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage beigefügt. Die Meldung <strong>der</strong><br />

2. Tranche ist unverzüglich nach Beschlussfassung durch den Bayerischen M<strong>in</strong>isterrat<br />

am 18. Juli 2000 vorgesehen. Die ergänzenden Tabellen über die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

2. Tranche gemeldeten Gebiete wird Bayern unmittelbar nach dem o. g. M<strong>in</strong>isterratsbeschluss<br />

zuleiten. Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Europäischen Kommission s<strong>in</strong>d bei<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong>spläne für den <strong>ländlichen</strong> Raum <strong>in</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> VO (EG) Nr. 1257/1999 die Verordnungen 92/43/EWG <strong>des</strong> Rates vom<br />

21. März 1992 und 79/409/EWG <strong>des</strong> Rates vom 2. April 1979 zu berücksichtigen.<br />

Die Präambel zu VO (EG) Nr. 1257/1999 hält <strong>in</strong> Gebieten mit umweltspezifischen<br />

E<strong>in</strong>schränkungen bei Beschränkung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung <strong>zur</strong> Lösung<br />

<strong>der</strong> sich aus den Beschränkungen ergebenden Probleme ggf. e<strong>in</strong>e Unterstützung<br />

für möglich. Dementsprechend s<strong>in</strong>d im Art. 16 <strong>der</strong> EAGFL-Verordnung die<br />

Grundlagen für e<strong>in</strong>en Ausgleich geschaffen.<br />

Im vorangegangenen Programmplanungszeitraum waren Ausgleichszahlungen <strong>in</strong><br />

Gebieten nach <strong>der</strong> FFH- bzw. <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie noch nicht möglich.<br />

Die Bayerische Staatsregierung hat daher erhebliche Probleme bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> genannten Richtl<strong>in</strong>ien. Insbeson<strong>der</strong>e bei den land- und forstwirtschaftlichen<br />

Grundstückseigentümern bestehen zum Teil erhebliche Wi<strong>der</strong>stände bzw. völlige<br />

Ablehnung gegen die Meldung entsprechen<strong>der</strong> Gebietskategorien zum Aufbau <strong>des</strong><br />

europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.<br />

Begründet wird die ablehnende Haltung vor allem mit dem sog. „Verschlechterungsverbot“,<br />

weil es<br />

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