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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- 309 -<br />

Gemäß Dorferneuerungsrichtl<strong>in</strong>ien werden Maßnahmen im Wirtschaftsteil<br />

handwerklicher o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er dörflicher Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe<br />

grundsätzlich über regionale Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsprogramme abgewickelt, es<br />

sei denn, sie erreichen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den Programmen festgelegte M<strong>in</strong><strong>des</strong>t<strong>in</strong>vestitionssumme<br />

nicht. E<strong>in</strong>e solche M<strong>in</strong><strong>des</strong>t<strong>in</strong>vestitionssumme beträgt z. B. bei <strong>der</strong> Mittelstandsför<strong>der</strong>ung<br />

83.000 DM (42.437 €). Wenn diese nicht erreicht wird, können<br />

bauliche und gestalterische Verbesserungsmaßnahmen nach den Dorferneuerungsrichtl<strong>in</strong>ien<br />

geför<strong>der</strong>t werden. In diesen Fällen erfolgt e<strong>in</strong>e Abstimmung<br />

zwischen den Bewilligungsbehörden. Produktionsanlagen s<strong>in</strong>d dagegen<br />

nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />

Die de m<strong>in</strong>imis-Regeln <strong>der</strong> Staatsbeihilfe werden e<strong>in</strong>gehalten.<br />

Die ursprüngliche vorgesehene zusätzliche F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Maßnahme „Dorferneuerung“<br />

mit EFRE-Mittel <strong>in</strong> Ziel 2 und phas<strong>in</strong>g out-Gebieten wird nicht<br />

durchgeführt.<br />

9.3.7.1.6.3 Zuwendungsempfänger<br />

Zuwendungen können gewährt werden<br />

– Geme<strong>in</strong>den,<br />

– Teilnehmergeme<strong>in</strong>schaften,<br />

– natürlichen und juristischen Personen sowie Personengeme<strong>in</strong>schaften,<br />

– Verbänden für Ländliche <strong>Entwicklung</strong> und dem Lan<strong>des</strong>verband für Ländliche<br />

<strong>Entwicklung</strong> Bayern<br />

9.3.7.1.6.4 Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Die Dorferneuerung kann <strong>in</strong> ländlich strukturierten Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteilen<br />

e<strong>in</strong>schließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener<br />

Weiler und E<strong>in</strong>zelanwesen geför<strong>der</strong>t werden; die Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deteile<br />

sollen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht mehr als 2.000 E<strong>in</strong>wohner haben.<br />

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