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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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dem höchsten Ertragswert die Zahl 100 zugeordnet ist. Die Höhe <strong>der</strong> Ausgleichszulage<br />

wird berechnet nach dem Ersatzwert <strong>der</strong> Ertragsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung durch die natürliche<br />

Benachteiligung aufgrund <strong>der</strong> Bodengüte.<br />

In Bayern wird die Prämienhöhe <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> LVZ-Punkte l<strong>in</strong>ear differenziert.<br />

Für Ackerland beträgt die Prämie bei entsprechenden LVZ-Punkten gemäß <strong>der</strong><br />

Grundsätze <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe 50 % <strong>der</strong> Grünlandprämie. Aufgrund <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en standortbed<strong>in</strong>gten Nachteile und <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Bedeutung <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft auf Almen und Alpen wird hier die Ausgleichszulage<br />

i. H. v. 350 DM/ha unabhängig von den LVZ-Punkten gewährt. Die Eckwerte <strong>der</strong><br />

Prämien richten sich nach den För<strong>der</strong>grundsätzen <strong>der</strong> GA.<br />

9.3.3.1.6 Indikativer Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

Für die <strong>Plan</strong>ungsperiode wurden <strong>in</strong>sgesamt 1,477 Mrd. DM angesetzt. Die E<strong>in</strong>zelwerte<br />

pro Jahr s<strong>in</strong>d dem <strong>in</strong>dikativen Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsplan zu entnehmen<br />

(Kap. 8).<br />

Die Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung bei <strong>der</strong> Ausgleichszulage beträgt 50 % beruhend auf<br />

den gesamten öffentlichen Ausgaben. Die nationale Kof<strong>in</strong>anzierung erfolgt im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsaufgabe „Verbesserung <strong>der</strong> Agrarstruktur und <strong>des</strong> Küstenschutzes“,<br />

das bedeutet, F<strong>in</strong>anzmittel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Bayern im<br />

Verhältnis 60 : 40.<br />

9.3.3.1.7 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

Ziel <strong>der</strong> Ausgleichszulage ist es, <strong>in</strong> benachteiligten Gebieten (Berggebiete, Benachteiligte<br />

Agrarzone, Kle<strong>in</strong>e Gebiete) die natürlichen Standortnachteile abzumil<strong>der</strong>n<br />

und e<strong>in</strong>e flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern.<br />

Über die Fortführung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit sollen <strong>der</strong> Fortbestand<br />

<strong>der</strong> landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit die Erhaltung e<strong>in</strong>er lebensfähigen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft im <strong>ländlichen</strong> Raum gewährleistet sowie <strong>der</strong> ländliche Lebensraum<br />

erhalten werden. Die Ausgleichszulage stellt <strong>in</strong> den benachteiligten Agrarzonen<br />

e<strong>in</strong>e Sockelför<strong>der</strong>ung für natürliche und sonstige spezifische Standort-<br />

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