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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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1.2 Anlage von Holzaufbereitungs- und Lagerplätzen sowie Holzhöfen<br />

Überbetriebliche Anlage von Holzaufbereitungs- und Lagerplätzen sowie<br />

Holzhöfen <strong>zur</strong> Sammlung, Sortierung und Bereitstellung unverkauften Holzes.<br />

Erläuterungen:<br />

Holzlagerplätze dienen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssicherung und -verbesserung. Durch<br />

bessere Loszusammenstellungsmöglichkeiten und kont<strong>in</strong>uierlicher Abfuhrmöglichkeiten<br />

können höhere Holzpreise erzielt werden. Bei den außerhalb<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> geför<strong>der</strong>ten Lagerungsmöglichkeiten kann auf den E<strong>in</strong>satz von<br />

Insektiziden verzichtet werden.<br />

1.3 Überbetriebliche Beschaffung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten<br />

Überbetriebliche Beschaffung von Masch<strong>in</strong>en und Geräten <strong>zur</strong> Gew<strong>in</strong>nung<br />

und Transport von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.<br />

Um sicherzustellen, dass die mit staatlichen Investitionsmitteln geför<strong>der</strong>ten Masch<strong>in</strong>en<br />

und Lagerplätze ausgelastet s<strong>in</strong>d, wurde <strong>der</strong> Zuwendungsempfängerkreis<br />

auf forstliche Zusammenschlüsse e<strong>in</strong>gegrenzt. Der forstliche Zusammenschluss<br />

erfüllt die Funktion e<strong>in</strong>es Maßnahmenträgers.<br />

2. Neubau befestigter schwerlastbefahrbarer Wege (Art. 30/1/2 und Art.<br />

30/1/6)<br />

Prozentanteil an den för<strong>der</strong>fähigen Kosten: maximal<br />

Grundbetrag für wassergebundene Decke 45 %<br />

Zuschläge für<br />

- schwierige Baubed<strong>in</strong>gungen bis zu 20 %-Punkte<br />

- Berggebiet 15 %-Punkte 80 %<br />

- benachteiligte Agrarzone 10 %-Punkte 70 %<br />

- übriges Gebiet 0 %-Punkte 50 %<br />

- für Schutzwald (Art. 10 Abs. 1 BayWaldG),<br />

Mittel- und Nie<strong>der</strong>waldflächen 35 %-Punkte 90 %<br />

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