25.08.2013 Aufrufe

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 345 -<br />

9.3.7.4.8 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Zuständig für die Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen<br />

Postfach 81 01 40<br />

81901 München<br />

Tel. 089-9214 4301<br />

Fax 089-9214 4302<br />

Die Genehmigung und F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Maßnahmen erfolgt nach folgendem Schema:<br />

1. Entwurfsaufstellung durch die Wasserwirtschaftsämter o<strong>der</strong> externer Ingenieurbüros<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> REWas (Richtl<strong>in</strong>ien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen<br />

Vorhaben)<br />

2. Baufachliche Entwurfsprüfung durch die Regierungen<br />

(u.a. Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Maßnahme, Angemessenheit <strong>der</strong> Kosten, Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit <strong>der</strong> Programmplanung über die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Entwicklung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>ländlichen</strong> <strong>Raumes</strong>)<br />

3. Genehmigung <strong>der</strong> Maßnahme durch das StMLU<br />

4. Kof<strong>in</strong>anzierung aus Haushaltsmitteln <strong>des</strong> staatlichen Wasserbaus<br />

5. Anmeldung <strong>der</strong> Jahresbauprogramme durch die bauausführenden Wasserwirtschaftsämter<br />

6. Genehmigung <strong>der</strong> Jahresbauprogramme durch die Regierung<br />

7. Öffentliche Ausschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen gemäß Vergabebestimmungen<br />

8. Vergabe und Bauausführung<br />

9. Rechnungsbearbeitung <strong>der</strong> Baurechnungen durch die Wasserwirtschaftsämter<br />

10. Meldung <strong>der</strong> EU-kof<strong>in</strong>anzierungsfähigen Kosten durch die Wasserwirtschaftsämter<br />

an das StMLU (ca. vier mal pro Jahr)<br />

11. EU-Mittelanfor<strong>der</strong>ung durch das StMLU<br />

12. Abschluss <strong>der</strong> Maßnahme mittels Schlussbericht.<br />

...

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!