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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- 363 -<br />

• Verwaltungskontrollen gemäß Art. 47 Abs. 3 <strong>der</strong> DVO<br />

- Verwaltungskontrollen <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>anträge auf Vollständigkeit<br />

und Erfüllung <strong>der</strong> Beihilfevoraussetzungen erfolgen durch die Bediensteten <strong>der</strong><br />

Bewilligungsbehörden. Es handelt sich hierbei um e<strong>in</strong>e 100 %ige Kontrolle, bei<br />

<strong>der</strong> die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>der</strong> Angaben im Antrag, die E<strong>in</strong>ordnung<br />

<strong>der</strong> Maßnahme <strong>in</strong> das genehmigte För<strong>der</strong>programm und das Vorliegen <strong>der</strong> sachlichen<br />

und f<strong>in</strong>anziellen Voraussetzungen für die Erteilung e<strong>in</strong>es Bewilligungsbeschei<strong>des</strong><br />

überprüft werden. Bei flächenbezogenen Prämien erfolgt e<strong>in</strong>e Gegenkontrolle<br />

anhand <strong>der</strong> Daten <strong>des</strong> Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.<br />

- Vor-Ort-Kontrollen werden im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Verwendungsnachweise<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>in</strong>vestiven Maßnahmen durchgeführt. Hierbei werden die vom<br />

Begünstigten e<strong>in</strong>gereichten Nachweise über die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahmen<br />

und die mit dem Bewilligungsbescheid übere<strong>in</strong>stimmende Verwendung<br />

<strong>der</strong> ausgezahlten Beihilfen geprüft. Neben <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> schriftlichen Unterlagen<br />

erfolgt dabei <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e Inaugensche<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Investitionen<br />

vor Ort. Diese ebenfalls 100 %-ige Kontrolle erfolgt durch die Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Bewilligungsbehörden.<br />

• Vor-Ort-Kontrollen gemäß Art. 47 Abs. 4 <strong>der</strong> DVO<br />

- Nach zentralen Vorgaben <strong>der</strong> EAGFL-Zahlstelle werden Vor-Ort-Kontrollen gemäß<br />

Art. 47 Abs. 4 <strong>der</strong> DVO bei m<strong>in</strong>d. 5 % <strong>der</strong> Begünstigten durchgeführt. E<strong>in</strong>e<br />

Son<strong>der</strong>regelung besteht nur <strong>in</strong> Bezug auf die gute landwirtschaftliche Praxis.<br />

- Die stichprobenhafte Auswahl <strong>der</strong> zu prüfenden Begünstigten erfolgt unter <strong>der</strong><br />

Maßgabe, dass für jede För<strong>der</strong>maßnahme <strong>der</strong> Satz von 5 % überschritten wird unter<br />

Anwendung e<strong>in</strong>es geeigneten, auf e<strong>in</strong>er Risikoanalyse gestützten Verfahrens.<br />

Für die Flächenprämien (z. B. Ausgleichszulage) erfolgt die Auswahl und Prüfung<br />

<strong>in</strong> Analogie zu dem nach Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 angewandten Verfahren.<br />

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