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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- Angesichts <strong>der</strong> Großzahl <strong>der</strong> We<strong>in</strong>baubetriebe mit e<strong>in</strong>er Rebfläche unter e<strong>in</strong>em<br />

Hektar können W<strong>in</strong>zerbetriebe unterhalb <strong>der</strong> ALG-Grenze bis zu <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tzuwendungsfläche,<br />

die sich aus <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tzuwendungshöhe von<br />

500 DM/Betrieb (Bagatellgrenze) ergibt, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> e<strong>in</strong>bezogen werden,<br />

sofern sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> We<strong>in</strong>baukartei erfasst und die Voraussetzungen nach § 5,<br />

Abs. 1 und 2 <strong>des</strong> We<strong>in</strong>baugesetzes erfüllen.<br />

- Für Betriebe, die nur an diesem Son<strong>der</strong>programm teilnehmen, gilt die GV-<br />

Obergrenze von 2,0 GV/ha LF nicht, da die beson<strong>der</strong>s wertvollen Steilhänge <strong>in</strong><br />

ke<strong>in</strong>em direkten Bezug zum viehhaltenden Betrieb stehen.<br />

- Im Übrigen gelten die Auflagen und Verpflichtungen gemäß KULAP-A.<br />

- Begründung:<br />

Bei den Steil- und Terrassenlagen handelt es sich um ca. 130 Betriebe mit ungefähr<br />

150 ha Fläche. In diesen beson<strong>der</strong>s wertvollen Lagen stellt <strong>der</strong> We<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong><br />

gewichtiges landschaftsprägen<strong>des</strong> Element dar. Zudem wird die Struktur- und Artenvielfalt<br />

erhalten. Durch die umweltschonende Bewirtschaftung wird e<strong>in</strong> Beitrag<br />

zum Schutz von Boden und Gewässer geleistet.<br />

Diese regionalspezifische Maßnahme wurde mit Entscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. SG (99) D/3839 vom 27.05.1999 genehmigt.<br />

kalkulatorische Prämienbegründung<br />

Die e<strong>in</strong>zuhaltenden Auflagen sowie die Auflagen, die über die „gute fachliche Praxis“<br />

h<strong>in</strong>ausgehen, s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> tabellarischen Darstellung (Anlage 9) zu entnehmen.<br />

Beson<strong>der</strong>s zu betonen ist, dass bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>des</strong> Steillagenwe<strong>in</strong>baus neben<br />

den ökologischen Zielen auch die Arbeitserschwernis und die Bewirtschaftungse<strong>in</strong>schränkungen<br />

zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d.<br />

Bei <strong>der</strong> als Anlage beigefügten Kalkulation kam nur die Arbeitserschwernis <strong>in</strong><br />

Form von höheren Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enkosten zum Ansatz. Auch unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

<strong>der</strong> qualitätsbed<strong>in</strong>gt höheren Preise für Sorten auf Steillagen errechnet<br />

sich im Vergleich zum Direktzug e<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>ertragsdifferenz je nach Kategorie <strong>der</strong><br />

Arbeitserschwernis von 17.000 DM bis 2.000 DM je ha. Hierbei wurden die bei<br />

...

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