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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.6.1.6 Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

- 253 -<br />

9.3.6.1.6.1 Waldbauliches För<strong>der</strong>programm gem. 2. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K (2002) 3292 vom 20.09.2002<br />

1. Vorarbeiten <strong>zur</strong> Bestandsgründung e<strong>in</strong>schließlich Erstaufforstung<br />

1.1 Vorerhebungen (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

60 €/ha<br />

1.2 Boden-, Nadel-, Blattanalysen (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

100 €/Analyse<br />

Erläuterungen:<br />

Vorerhebungen s<strong>in</strong>d Untersuchungen, Analysen, gutachtliche Stellungnahmen<br />

<strong>zur</strong> Beurteilung von Düngemaßnahmen sowie Erhebungen und<br />

<strong>Plan</strong>ungen, die <strong>der</strong> Vorbereitung von waldbaulichen Maßnahmen dienen.<br />

Diese Vorerhebungen tragen zu e<strong>in</strong>er Verbesserung <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung<br />

bei, übersteigen aber die Anfor<strong>der</strong>ungen an die „gute forstliche Praxis“.<br />

Sie s<strong>in</strong>d nur dann för<strong>der</strong>fähig, wenn sie von <strong>der</strong> bewilligenden Behörde<br />

für notwendig erachtet worden s<strong>in</strong>d. Diese Vorerhebungen werden<br />

von privaten Gutachtern durchgeführt.<br />

1.3 Vorwaldgründung (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

1.000 €/ha<br />

Vorwaldbegründung <strong>zur</strong> späteren Aufforstung mit standortgerechten<br />

Misch- und Laubbäumen.<br />

1.4 Räumen bei Umbau bzw. nach Katastrophen (Art. 30/1/2 und Art 30/1/6)<br />

1.750 €/ha<br />

2. Bestandsgründung<br />

2.1 Erstaufforstung (Art. 30/1/1 und Art 31/1)<br />

- Nadelbestand: 1.000 €/ha<br />

- Mischbestand: anhand Standraumanteile <strong>der</strong> beteiligten Laub- und Nadelbaumarten<br />

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