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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- künftige betriebliche <strong>Entwicklung</strong>smöglichkeiten e<strong>in</strong>schränkt, z. B. ke<strong>in</strong>e<br />

weitere Intensivierung <strong>der</strong> land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zulässt,<br />

- e<strong>in</strong>e Teilnahme am technischen Fortschritt zum<strong>in</strong><strong>des</strong>t beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> sogar ausschließt, z. B. die Vergrößerung <strong>der</strong> Bewirtschaftungse<strong>in</strong>heiten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung mit <strong>der</strong> Folge e<strong>in</strong>er Beseitigung von<br />

Strukturelementen wie Hecken und Ra<strong>in</strong>en.<br />

9.3.3.2.2 Ziele und Strategien<br />

In ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten sowie <strong>in</strong> Trittste<strong>in</strong>biotopen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

Naturschutzgebiete), die zum Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietssystems Natura<br />

200 beitragen, können Bewirtschaftungsbeschränkungen <strong>zur</strong> Sicherung <strong>der</strong><br />

ökologischen Vielfalt spezifische Kosten und E<strong>in</strong>kommensverluste verursachen,<br />

zu <strong>der</strong>en Ausgleich die <strong>in</strong> Art. 16 VO (EG) Nr. 1257/1999 <strong>des</strong> Rates vom<br />

17. Mai 1999 vorgesehenen Zahlungen e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag leisten. Die Ausgleichszahlungen<br />

lassen zugleich e<strong>in</strong>e Verbesserung <strong>der</strong> Akzeptanz <strong>des</strong> aufzubauenden<br />

europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 erwarten.<br />

Ziel ist es, privaten Eigentümern/Nutzungsberechtigten landwirtschaftlicher Flächen<br />

<strong>in</strong> ausgewiesenen Natura 2000-Gebieten sowie <strong>in</strong> Trittste<strong>in</strong>biotopen, die zum<br />

Aufbau <strong>des</strong> europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 beitragen, e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen<br />

Ausgleich für zusätzliche Kosten und E<strong>in</strong>kommensverluste zu gewähren,<br />

die sich aus <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> ökologischen Strukturvielfalt sowie aus Bewirtschaftungsbeschränkungen<br />

ergeben.<br />

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