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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- Im Übrigen unterliegen die Beihilfemaßnahmen nach <strong>der</strong>zeitiger Rechtslage noch<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 über die von den Mitgliedstaaten vorzunehmende<br />

Prüfung <strong>der</strong> Maßnahmen, die Bestandteil <strong>des</strong> F<strong>in</strong>anzierungssystems <strong>des</strong><br />

EAGFL, Abteilung Garantie, s<strong>in</strong>d. Allerd<strong>in</strong>gs eignen sich diese Maßnahmen aus<br />

Sicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht für diese Art nachträglicher Betriebsprüfungen.<br />

Bei <strong>der</strong> Vor-Ort-Kontrolle erfolgt e<strong>in</strong>e maßnahmenspezifische Prüfung <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Maßnahmen mittels e<strong>in</strong>es standardisierten Fragebogens.<br />

Spezifische Regelungen s<strong>in</strong>d vorgesehen für die „gute fachliche Praxis“ (vgl.<br />

Kap. 12.1.4). Die E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es Großteils <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tstandards bei Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> „Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse“ wird im Rahmen <strong>der</strong> notwendigen baurechtlichen, immissionsrechtlichen<br />

und/o<strong>der</strong> gewerblichen Genehmigungsverfahren von den zuständigen Behörden<br />

abgeprüft. Für e<strong>in</strong>e <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong>artiger Investitionsmaßnahmen ist die<br />

behördliche Genehmigung unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung. Das Vorliegen dieser<br />

Genehmigung ist Gegenstand e<strong>in</strong>er Kontrolle.<br />

Die für die jeweiligen Maßnahmen erarbeiteten Merkblätter bzw. H<strong>in</strong>weise auf<br />

den Antragsformularen, die H<strong>in</strong>weise auf die notwendigen Verpflichtungen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Maßnahmen be<strong>in</strong>halten, s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>des</strong> För<strong>der</strong>antrages. Darauf<br />

wird <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Maßnahme teilnehmende Antragsteller ausdrücklich h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

12.1.3 Sanktionsbestimmungen<br />

A) Sanktionsbestimmungen für <strong>in</strong>vestive Maßnahmen<br />

Bei e<strong>in</strong>em Verstoß gegen die Beihilfebestimmungen f<strong>in</strong>den grundsätzlich folgenden<br />

Bestimmungen Anwendung:<br />

- Feststellung, die zu ke<strong>in</strong>er (we<strong>der</strong> zu teilweisen noch vollständigen) Rückfor<strong>der</strong>ung<br />

ausgezahlter Beihilfen führen (z. B. Anpassung <strong>des</strong> För<strong>der</strong>betrages aufgrund<br />

<strong>der</strong> im Rahmen <strong>des</strong> Verwendungsnachweises vorgelegten Unterlagen;<br />

von <strong>der</strong> Bewilligungsbehörde genehmigte Abweichung von <strong>der</strong> beantragten<br />

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