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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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de durch Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> ursprünglichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen , z.B. Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>vernässung von Mooren, Wie<strong>der</strong>herstellung ehemals begradigter<br />

Bachläufe. In diesem Zusammenhang kann es auch erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>, Anlagen<br />

und E<strong>in</strong>richtungen, die den ökologischen Wert von Lebensräumen bee<strong>in</strong>trächtigen,<br />

zu beseitigen o<strong>der</strong> landschaftlich e<strong>in</strong>zuglie<strong>der</strong>n, z.B. Beseitigung alter Entwässerungssysteme,<br />

- E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Information und Fortbildung über Ziele und Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege werden nicht durch den EAGFL kof<strong>in</strong>anziert.<br />

- Maßnahmen <strong>des</strong> Grun<strong>der</strong>werbs bei herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, soweit erfor<strong>der</strong>lich für die Durchführung biotopverbessern<strong>der</strong><br />

und biotopschaffen<strong>der</strong> Maßnahmen, die ohne Grun<strong>der</strong>werb nicht durchgeführt<br />

werden können.<br />

- E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> naturbetonten Erholung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong> Raums<br />

werden nicht durch den EAGFL kof<strong>in</strong>anziert<br />

- Naturschutzfachliche <strong>Plan</strong>ungen und Konzepte <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> ökologisch<br />

beson<strong>der</strong>s wertvoller Gebiete (z. B. Natura 2000-Gebiete) und <strong>zur</strong> Sicherung<br />

gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzfachliche <strong>Plan</strong>ungen werden<br />

nur im Rahmen konkreter Projekte <strong>in</strong> die Projektför<strong>der</strong>ung mit e<strong>in</strong>bezogen. Dabei<br />

kommt nur e<strong>in</strong>e Anschubf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> Betracht.<br />

• För<strong>der</strong>fähige Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bayerischen Naturschutzfonds:<br />

- Bedeutende Maßnahmen für die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den Aufbau <strong>des</strong> lan<strong>des</strong>weiten<br />

Biotopverbun<strong>des</strong> Bayern, z. B. durch Erwerb, Pacht und sonstige zivilrechtliche<br />

Sicherung von Flächen und Rechten,<br />

- projektbezogene Naturschutzmaßnahmen wie Renaturierung von Gewässern und<br />

von gestörten schutzwürdigen Lebensräumen, Neuschaffung überörtlich bedeutsamer<br />

Lebensräume,<br />

- Betreuungs- und Managementaufgaben <strong>in</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Managementpläne <strong>in</strong><br />

ökologisch hochrangigen Gebieten (z. B. Natura 2000-Gebiete), z.B. Organisation<br />

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