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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Die Grundsätze <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis beim Düngen s<strong>in</strong>d seit 1996 für landwirtschaftlich<br />

und gartenbaulich genutzte Flächen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Düngeverordnung näher<br />

bestimmt. Neben allgeme<strong>in</strong>en Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln<br />

enthält die Verordnung auch spezielle Vorschriften für die Anwendung von Wirtschafts-<br />

und Sekundärrohstoffdüngern. Die Grundsätze zielen auf den pflanzenbedarfs-<br />

und standortgerechten E<strong>in</strong>satz von Düngemitteln ab, um dabei – soweit wie<br />

möglich – sowohl e<strong>in</strong>e Über- als auch e<strong>in</strong>e Unterdüngung zu vermeiden. Damit<br />

werden gleichzeitig Nährstoffverluste, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Nährstoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Gewässer<br />

und an<strong>der</strong>e Ökosysteme, verr<strong>in</strong>gert.<br />

In <strong>der</strong> Düngeverordnung s<strong>in</strong>d im Wesentlichen festgelegt<br />

- die Grundsätze <strong>der</strong> Düngebedarfsermittlung,<br />

- Ausbr<strong>in</strong>gungsverbote,<br />

- e<strong>in</strong> zeitlich befristetes Ausbr<strong>in</strong>gungsverbot für Gülle, Jauche, Geflügelkot und<br />

flüssige stickstoffhaltige Sekundärrohstoffdünger<br />

- beson<strong>der</strong>e Auflagen für die Ausbr<strong>in</strong>gung dieser Düngemittel,<br />

- Aufzeichnungen über Vergleiche <strong>der</strong> Nährstoffzu- und –abfuhren.<br />

Pflanzenschutz<br />

Ziel <strong>des</strong> Pflanzenschutzrechts ist es, Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu schützen und gleichzeitig Gefahren abzuwenden,<br />

die z.B. durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von<br />

Mensch und Tier und für den Naturhaushalt entstehen können. Das Pflanzenschutzrecht<br />

enthält <strong>des</strong>halb Vorschriften, die dem Schutz <strong>der</strong> Oberflächengewässer,<br />

<strong>des</strong> Grundwassers, <strong>des</strong> Bodens, <strong>der</strong> Artenvielfalt, <strong>der</strong> Luft sowie <strong>der</strong> Gesundheit<br />

<strong>der</strong> Menschen dienen. Pflanzenschutzmittel dürfen nur <strong>in</strong> Verkehr gebracht<br />

werden, wenn sie wissenschaftlich e<strong>in</strong>gehend geprüft und zugelassen s<strong>in</strong>d.<br />

Ihre Anwendung ist durch das Pflanzenschutzgesetz und den darauf beruhenden<br />

Vorschriften umfassend geregelt (Anhang 2 und Anhang 3 <strong>in</strong> Anlage 6).<br />

Wichtige Elemente <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis s<strong>in</strong>d:<br />

- Anwendung nur von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln,<br />

- Verwendung nur geprüfter Pflanzenschutzgeräte,<br />

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