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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.4.1.3.3 E<strong>in</strong>zelflächenbezogene Maßnahmen<br />

3.1 Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen<br />

-<br />

-<br />

Beschreibung:<br />

- Auf den Flächen s<strong>in</strong>d alle Maßnahmen zu unterlassen, die zu e<strong>in</strong>er Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>des</strong> extensiven Zustan<strong>des</strong> <strong>der</strong> Weideflächen führen (Bestandsschutz bzw.<br />

Verän<strong>der</strong>ungsverbot).<br />

- gezielte Beweidung <strong>der</strong> Flächen <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Artenvielfalt.<br />

- Im Jahresdurchschnitt müssen m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 10 Mutterschafe bzw. Mutterziegen<br />

gehalten werden.<br />

- zudem gilt die allgeme<strong>in</strong>e Obergrenze von 2,0 GV/ha.<br />

För<strong>der</strong>betrag: 240 DM/ha (125 €/ha).<br />

Begründung:<br />

Durch diese Maßnahme werden die entsprechenden Flächen offengehalten, was<br />

gleichzeitig das Landschaftsbild erhält . Darüber h<strong>in</strong>aus wird dadurch die Aufrechterhaltung<br />

dieser extensiven Bewirtschaftungsform abgesichert und <strong>der</strong> Umbruch<br />

bzw. die Intensivierung verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

3.2 Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitauflagen<br />

Die betreffenden Wiesen s<strong>in</strong>d aus Umweltschutzgründen erst ab dem 16. Juni<br />

(Stufe 1) bzw. 1. Juli (Stufe 2) zu mähen. Bei <strong>der</strong> Stufe 1 ist auf den E<strong>in</strong>satz von<br />

m<strong>in</strong>eralischem Stickstoffdünger und bei <strong>der</strong> Stufe 2 ist auf den E<strong>in</strong>satz jeglicher<br />

M<strong>in</strong>eraldüngung und von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Darüber h<strong>in</strong>aus ist<br />

die vere<strong>in</strong>barte Bewirtschafterruhe (ke<strong>in</strong> Abschleppen, Walzen und Beweiden)<br />

von 15.03. bis zum vere<strong>in</strong>barten Schnittzeitpunkt - soweit zum Schutze <strong>der</strong> Wiesenbrüter<br />

erfor<strong>der</strong>lich e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

För<strong>der</strong>betrag: Stufe 1: 450 DM/ha (230 €/ha)<br />

Stufe 2: 600 DM/ha (305 €/ha).<br />

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