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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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• Für die Biotoptypengruppe „Teiche“ wird e<strong>in</strong>e zusätzliche Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit<br />

von Maßnahme 5.1 „Erhalt <strong>der</strong> Verlandungszonen“ mit <strong>der</strong> Maßnahme 0.3<br />

„Erhöhter Arbeits- und Masch<strong>in</strong>enaufwand“ e<strong>in</strong>geführt. Bei dieser Komb<strong>in</strong>ation<br />

wird das Entgelt für die Maßnahme 0.3 jedoch auf 50 - 150 DM/ha/Jahr begrenzt.<br />

• Ebenfalls lediglich als zusätzliche Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit wird e<strong>in</strong>geführt,<br />

Maßnahme 0.7 „Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz“<br />

auf ökologisch wertvollem Extensiv-Grünland und nicht nur auf Wirtschaftsgrünland<br />

zu honorieren (zusätzliche Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeiten im Rahmen <strong>des</strong> Erschwernisausgleichs).<br />

Diese Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit im Rahmen <strong>des</strong> Erschwernisausgleichs<br />

soll jedoch nur <strong>in</strong> begründeten Fällen angewandt werden. Z. B. gilt<br />

dies auf Flächen nach Art. 13d Abs. 1 <strong>des</strong> Bayer. Naturschutzgesetzes, die <strong>der</strong>zeit<br />

noch als extensive Mähwiese bzw. Streuwiesen genutzt werden und <strong>in</strong> räumlichem<br />

Bezug zu Wirtschaftsgrünland stehen, das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit durch Aufdüngung,<br />

Entwässerung etc. aus ehemals ebenfalls ökologisch wertvollen Flächen <strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>tensiver genutztes Wirtschaftsgrünland übergeführt wurde.<br />

Damit soll e<strong>in</strong>e Gleichbehandlung bei den Prämien für naturschonende Nutzungen<br />

erreicht werden. Auf Weiden (Maßnahme 3.1) bleibt die Komb<strong>in</strong>ation weiterh<strong>in</strong><br />

ausgeschlossen. Der Vollständigkeit halber wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass <strong>in</strong> begründeten<br />

E<strong>in</strong>zelfällen auch die extensive Pferdeweide berücksichtigt werden<br />

kann.<br />

• Bei Vorliegen spezieller naturschutzfachlicher Zielsetzungen können für die Maßnahme<br />

0.7 „Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz“ Prämien<br />

bis zu maximal 700,- DM/ha/Jahr gewährt werden.<br />

• Die Maßnahme „langfristige Bereitstellung von Flächen für ökologische Zwecke“<br />

f<strong>in</strong>det bei den Landwirten bisher nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Resonanz. Als Hauptursache ist<br />

die langfristige B<strong>in</strong>dung von 20 Jahren anzusehen, die vielfach über den Generationenwechsel<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Hofbewirtschaftung h<strong>in</strong>ausreicht. Es ist <strong>des</strong>halb vorgesehen,<br />

die Maßnahme künftig <strong>in</strong> zwei Varianten anzubieten, und zwar mit 10- o<strong>der</strong> 20jähriger<br />

B<strong>in</strong>dung. Da aus naturschutzfachlichen Gründen e<strong>in</strong>e möglichst lange<br />

B<strong>in</strong>dungsdauer beson<strong>der</strong>s s<strong>in</strong>nvoll ist, soll durch e<strong>in</strong>en erhöhten f<strong>in</strong>anziellen An-<br />

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