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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.7.3.7 Kurzbeschreibung gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A) Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung und <strong>Entwicklung</strong> von Lebensräumen von Gewässern<br />

und ihrer Aue sowie Standortbed<strong>in</strong>gungen gefährdeter Tier- und<br />

Pflanzenarten, <strong>der</strong>en Lebensgeme<strong>in</strong>schaften sowie sonstiger ökologisch<br />

wertvoller Bereiche<br />

• Erstellung <strong>der</strong> Gewässerentwicklungspläne, Vorhaben <strong>zur</strong> Sohlstabilisierung<br />

sowie Maßnahmen <strong>zur</strong> Herstellung <strong>der</strong> Durchgängigkeit im<br />

Gewässer<br />

• Seene<strong>in</strong>zugsgebietsanalysen und Umsetzungsmaßnahmen <strong>zur</strong> Seenre<strong>in</strong>haltung<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Eigendynamik, Auflockerung <strong>der</strong> Uferl<strong>in</strong>ie<br />

und Anpassung <strong>des</strong> Gewässerlaufes, Renaturierung technisch<br />

ausgebauter o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ter Gewässerstrecken sowie Flächenbereitstellung<br />

<strong>zur</strong> Verzahnung <strong>des</strong> Gewässers mit <strong>der</strong> Aue und den umliegenden<br />

Flächen<br />

• Maßnahmen <strong>zur</strong> Erhaltung <strong>des</strong> charakteristischen Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

• Anlage von Schutz- und Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Abwehr vorhandener<br />

o<strong>der</strong> vorhersehbarer Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

• Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen sowie von Wohn- und Brutstätten<br />

für geschützte Tierarten<br />

• Anlage von Landschaftsbestandteilen (Baumgruppen, Alleen, Feldgehölze)<br />

• Renaturierung, Beseitigung o<strong>der</strong> landschaftliche E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung bee<strong>in</strong>trächtigen<strong>der</strong><br />

Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> ökologisch wertvollen Lebensräumen<br />

(Rückbau von Wegen etc.)<br />

• E<strong>in</strong>richtungen <strong>zur</strong> Information und Fortbildung über Ziele und Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege (z. B. Informationstafeln, Beschil<strong>der</strong>ungen)<br />

• Maßnahmen <strong>des</strong> Grun<strong>der</strong>werbs bei herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege<br />

• E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> naturbetonten Erholung <strong>zur</strong> Stärkung <strong>des</strong> <strong>ländlichen</strong><br />

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