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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur durch sachkundige Anwen<strong>der</strong>.<br />

Die gute fachliche Praxis im Umweltschutz wird durch die Beratung unterstützt,<br />

die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch auf die Wahrung von Umweltbelangen ausgerichtet ist.<br />

Bodenschutzaspekte <strong>der</strong> guten fachliche Praxis <strong>der</strong> Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

Die gute fachliche Praxis beschreibt die von den Landwirten zu beachtenden<br />

Grundsätze <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

Umweltwirkungen s<strong>in</strong>d dabei hauptsächlich die mit <strong>der</strong> Düngung und dem<br />

Pflanzenschutz verbundenen Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Agrarökosysteme maßgebend. Die<br />

im Rahmen <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis <strong>der</strong> Düngung und <strong>des</strong> Pflanzenschutzes<br />

e<strong>in</strong>zuhaltenden Grundsätze s<strong>in</strong>d im Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht<br />

umfassend beschrieben.<br />

Von den Regeln <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis <strong>der</strong> Düngung werden <strong>in</strong> Deutschland<br />

auch Klärschlämme und Bioabfallkomposte erfasst. Diese dürfen zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Düngung nur <strong>in</strong> den Verkehr gebracht und an Landwirte abgegeben werden,<br />

wenn sie e<strong>in</strong>em durch Rechtsverordnung zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen.<br />

Nach den Vorgaben <strong>der</strong> Düngemittelverordnung, die das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen<br />

von Düngemitteln regelt, müssen diese Stoffe auch als Düngemittel die Schadstoffgrenzwerte<br />

<strong>der</strong> abfallrechtlichen Vorschriften (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung)<br />

e<strong>in</strong>halten. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong><strong>des</strong>tgehalte an Nährstoffen<br />

festgelegt, um e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Wirksamkeit als Düngemittel sicherzustellen.<br />

Bei <strong>der</strong> Anwendung unterliegen Klärschlämme und Bioabfallkomposte dann<br />

als Düngemittel im vollen Umfang den Vorgaben <strong>der</strong> Düngeverordnung. Ihre<br />

Ausbr<strong>in</strong>gung hat sich daher nach dem Düngebedarf <strong>der</strong> angebauten Kulturen zu<br />

richten. Dies führt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis auf Grund <strong>der</strong> üblichen Nährstoffgehalte dieser<br />

Stoffe oftmals dazu, dass die abfallrechtlich zulässigen Höchstmengen nicht ausgeschöpft<br />

werden können. Dadurch wird <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen durch die<br />

Vorgaben <strong>der</strong> guten fachlichen Praxis zusätzlich reduziert.<br />

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