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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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Das umweltorientierte Betriebsmanagement soll <strong>zur</strong> lan<strong>des</strong>weiten umweltschonenden<br />

Grundausrichtung <strong>der</strong> Landbewirtschaftung im Gesamtbetrieb beitragen.<br />

Mit dem 3-monatigen Ausbr<strong>in</strong>gungsverbot <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> ausgeglichenen<br />

Nährstoffbilanz wird das Düngermanagement <strong>der</strong> Betriebe umweltschonend ausgerichtet.<br />

Durch die Begrenzung <strong>der</strong> Intensivkulturen wird e<strong>in</strong>e nachhaltige Ackerbewirtschaftung<br />

sichergestellt und fruchtfolgebed<strong>in</strong>gte Krankheiten und Schädl<strong>in</strong>ge<br />

verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

Die Begrenzung <strong>der</strong> Intensivfrüchte auf 50 % <strong>der</strong> Fruchtfolge verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t auch die<br />

Intensität <strong>des</strong> Dünger- und Pflanzenschutzmittele<strong>in</strong>satzes. Mit <strong>der</strong> Aufzeichnungspflicht<br />

bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Pflanzenschutzmittel werden die Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong>en gezielten schadschwellenorientierten Mittele<strong>in</strong>satz geschaffen.<br />

kalkulatorische Prämienbegründung<br />

Beson<strong>der</strong>s zu nennen ist das um e<strong>in</strong> Monat verlängerte Ausbr<strong>in</strong>gungsverbot von<br />

Wirtschaftsdünger (das gesetzlich geregelte Ausbr<strong>in</strong>gverbot beträgt 2 Monate), <strong>der</strong><br />

Verzicht auf Klärschlamm, das E<strong>in</strong>schränken <strong>der</strong> Intensivkulturen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fruchtfolge<br />

sowie das E<strong>in</strong>halten e<strong>in</strong>er ausgeglichenen Nährstoffbilanz bei Wirtschaftsdüngern<br />

und die Aufzeichnungspflicht bei chem. Pflanzenschutz.<br />

In den ökonomischen Berechnungen s<strong>in</strong>d die zusätzlichen Lagerkosten für Gülle<br />

sowie die E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Intensivfruchtfolge e<strong>in</strong>gegangen. Je nach GV-Besatz<br />

<strong>des</strong> Betriebes und Fruchtfolgengestaltung entsteht e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommensverlust <strong>in</strong> Höhe<br />

von 41 DM/ha bis 111 DM/ha. Die Prämie <strong>in</strong> Höhe von 50 DM/ha bietet somit<br />

e<strong>in</strong>en Teilausgleich (vergl. Anlage 10). Ökonomisch nicht quantifiziert wurden die<br />

übrigen oben genannten Auflagen, da sie je nach Situation <strong>des</strong> Betriebes äußerst<br />

unterschiedlich zu beurteilen s<strong>in</strong>d. Durch diese Maßnahme wird e<strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>des</strong>tmaß<br />

an Umweltleistungen, die über die "gute fachliche Praxis" h<strong>in</strong>ausgehen (vergl. Anlage<br />

9), nachhaltig gesichert. Nach Me<strong>in</strong>ung <strong>der</strong> Gutachter führt e<strong>in</strong>e Honorierung<br />

von flächendeckenden ökologischen Leistungen <strong>der</strong> Landwirtschaft zu <strong>in</strong>sgesamt<br />

positiven Umwelteffekten.<br />

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