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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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e<strong>in</strong>er <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> gefor<strong>der</strong>ten Auflagen durch die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Leitl<strong>in</strong>ien "umweltgerechter<br />

We<strong>in</strong>bau" (E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Herbizidanwendung, Düngung (Menge,<br />

Zeit), <strong>der</strong> Fungizidanwendung sowie die Verpflichtung zum Erhalt ökologischer<br />

Begleitstrukturen) f<strong>in</strong>anziell nicht bewertet. Die Re<strong>in</strong>ertragsdifferenz <strong>des</strong><br />

ökologischen We<strong>in</strong>baus im Vergleich zum konventionellen We<strong>in</strong>bau liegt bei 700<br />

bis 1.500 DM/ha (vergleiche Prämienkalkulation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 10). Die im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes gewährten Prämien leisten ke<strong>in</strong>en vollen<br />

E<strong>in</strong>kommensausgleich, jedoch e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag <strong>zur</strong> Erhaltung dieser<br />

landschaftsprägenden und umweltschonenden Bewirtschaftung beson<strong>der</strong>s sensibler<br />

We<strong>in</strong>bauregionen.<br />

4.1.2 <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> e<strong>in</strong>er regionalspezifischen gewässerschonenden Landbewirtschaftung<br />

im E<strong>in</strong>zugsgebiet von Oberflächengewässern (Seenprogramm)<br />

- Beschreibung:<br />

Viele Oberflächengewässer, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Seen, weisen Untersuchungen zufolge<br />

z. T. erhebliche Belastungen mit Schadstoffen und Keimen auf. E<strong>in</strong> nicht unerheblicher<br />

Teil <strong>der</strong> Schadstoffe<strong>in</strong>träge stammt dabei von <strong>der</strong> landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche im Umgriff von Seen. Ziel dieser regionalspezifischen Maßnahme ist es<br />

daher, durch Verzicht auf den E<strong>in</strong>satz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln<br />

bzw. die Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> Grünland gewässerschädliche E<strong>in</strong>träge<br />

aus <strong>der</strong> Landwirtschaft deutlich zu reduzieren. Diese Maßnahme ist auf kartierte<br />

Umgriffsflächen <strong>der</strong> Oberflächengewässer beschränkt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> „Gewässerschonenden Landbewirtschaftung“ (Seenprogramm)<br />

s<strong>in</strong>d bei „extensiver Grünlandnutzung“ folgende Verpflichtungen e<strong>in</strong>zuhalten:<br />

- Verzicht auf den E<strong>in</strong>satz jeglicher Düngung und flächendeckenden chemischen<br />

Pflanzenschutz (erlaubt ist nur die E<strong>in</strong>zelpflanzenbekämpfung).<br />

- Uferrandstreifen (Abzäunung) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 15 m, bei Installation von<br />

stationären Weidepumpen (Gewässerabstand <strong>der</strong> Weidepumpen m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

15 m) m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 5 m, dürfen <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall beweidet werden (bei Steilhangflächen<br />

mit mehr als 35 % Neigung verdoppelt sich <strong>der</strong> Uferrandstreifen). Auf<br />

den Uferrandstreifen ist m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong> Pflegeschnitt durchzu-<br />

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