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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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verträglichkeitsprüfungs-, hygiene- und tierschutzrechtlichen Regelungen umgesetzt<br />

worden. Im Rahmen <strong>der</strong> bei Investitionsvorhaben notwendigen baurechtlichen,<br />

immissionsschutzrechtlichen und/o<strong>der</strong> gewerblichen Genehmigungsverfahren<br />

wird die E<strong>in</strong>haltung dieser Vorschriften <strong>in</strong> Bayern <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall durch<br />

die Genehmigungsbehörde (Landratsamt) überprüft. Im Übrigen unterliegen alle<br />

Unternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Gewerbeaufsicht<br />

durch das Gewerbeaufsichtsamt. Die mit lebenden Tieren befassten Unternehmen<br />

unterliegen darüber h<strong>in</strong>aus <strong>der</strong> Aufsicht durch das Veter<strong>in</strong>äramt. Diese<br />

Stellen überwachen die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> jeweiligen Vorschriften auch unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Durchführung von Investitionsvorhaben. Auf die synoptische Darstellung<br />

<strong>der</strong> geltenden Vorschriften für M<strong>in</strong><strong>des</strong>tanfor<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage 7 wird verwiesen.<br />

Abweichungen vom GAK-Rahmenplan<br />

Die Abweichungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Rahmenplanes, die den Anhang <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1750/1999 betreffen,<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den die Maßnahmen beschreibenden Kapitel kenntlich gemacht.<br />

Abweichungen bestehen bei <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bei <strong>der</strong> Ausgleichszulage. Bei <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird<br />

<strong>in</strong> Bayern e<strong>in</strong> Zuschuss von 20 % gewährt (GAK: bis 35 %), um mehr Gewicht auf<br />

die eigenverantwortliche Umsetzung von strukturverbessernden Maßnahmen den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Unternehmen zuzuschreiben.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausgleichszulage wird für schwer bewirtschaftbare Flächen von Betrieben<br />

mit e<strong>in</strong>er LVZ > 35 e<strong>in</strong>e Prämie i. H. v. 130 DM/ha (GA: max. 100 DM/ha) gewährt.<br />

Damit wird die bisherige Prämienhöhe für diese Betriebe erhalten. Im Rahmenplan<br />

<strong>der</strong> GAK wurden die För<strong>der</strong>sätze reduziert. Zudem besteht bei Genossenschafts-<br />

und Rechtlervere<strong>in</strong>igungen ke<strong>in</strong>e betriebsbezogene Obergrenze für die<br />

Ausgleichzulage, damit e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Bewirtschaftung geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Weiden <strong>in</strong> den Extremlagen <strong>der</strong> Berggebiete (Almen, Alpen, Almendweiden) weiterh<strong>in</strong><br />

gewährleistet wird.<br />

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