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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.4.2.7 Zuständige Stelle und ordnungsgemäße Durchführung<br />

Zuständige Behörde für den Vollzug <strong>des</strong> Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms<br />

e<strong>in</strong>schließlich Erschwernisausgleich ist das<br />

Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen,<br />

Postfach 81 01 40,<br />

81925 München.<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen ist<br />

zugleich Zahlstelle gemäß den Verordnungen (EWG) Nr. 729/70 sowie (EG) Nr.<br />

1663/95.<br />

In den Vollzug s<strong>in</strong>d als Bewilligungsstellen ferner die Landratsämter / Kreisfreien<br />

Städte als Untere Naturschutzbehörden e<strong>in</strong>gebunden. Den Regierungen, Höheren<br />

Naturschutzbehörden, wurden Aufgaben <strong>der</strong> Vollzugs- und Verwaltungskontrolle<br />

übertragen.<br />

Das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>entwicklung und Umweltfragen hat<br />

für die effiziente und ordnungsgemäße Durchführung e<strong>in</strong>e umfassende, alle Vorgaben<br />

<strong>der</strong> EU berücksichtigende Dienstanweisung zum Vollzug <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Vertragsnaturschutzprogramms/Erschwernisausgleiches erlassen. Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

ausführliche Regelungen zu den erfor<strong>der</strong>lichen Verwaltungs- und<br />

Vollzugskontrollen enthalten. Ferner enthält die Dienstanweisung ausführliche<br />

Vorgaben und Verwaltungsh<strong>in</strong>weise, um Unregelmäßigkeiten vorzubeugen.<br />

Die Begleitung und fachliche Bewertung erfolgt nach e<strong>in</strong>em festen jährlichen<br />

Untersuchungsprogramm, das vom Bayerischen Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz,<br />

e<strong>in</strong>er nachgeordneten Behörde <strong>des</strong> Staatsm<strong>in</strong>isteriums, durchgeführt wird. In den<br />

Schlussfolgerungen zu den durchgeführten Untersuchungen weist <strong>der</strong> aktuelle<br />

Zwischenbericht auf die positiven Auswirkungen <strong>der</strong> Vertragsmaßnahmen auch<br />

für angrenzende Areale und für großräumige Lebensraumkomplexe vor allem<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Fauna h<strong>in</strong>. Allerd<strong>in</strong>gs wird auch aufgrund <strong>der</strong> Untersuchungen<br />

festgestellt, dass zwar positive <strong>Entwicklung</strong>en erkennbar s<strong>in</strong>d, die Erholung bzw.<br />

Stabilisierung <strong>der</strong> Bestände gefährdeter Arten aber e<strong>in</strong>e „Politik <strong>des</strong> langen Atems“<br />

erfor<strong>der</strong>t. Dies bedeutet, dass die ökologische Wirksamkeit <strong>der</strong> genannten<br />

...

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