25.08.2013 Aufrufe

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. Maßnahmen<br />

1 Erschließung <strong>der</strong> Dörfer<br />

- 298 -<br />

1. Maßnahmenbezogene <strong>Plan</strong>ungen im Ortsbereich. bis zu 60 % 1)<br />

2. <strong>Plan</strong>ung und Herstellung von Verb<strong>in</strong>dungswegen zu Weilern und E<strong>in</strong>zelgehöften e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>en Unterhaltung bis<br />

<strong>zur</strong> Übergabe an die Unterhaltungspflichtigen (§ 42 FlurbG).<br />

3. Kle<strong>in</strong>ere Maßnahmen <strong>zur</strong> dorfgemäßen Verbesserung <strong>der</strong> <strong>in</strong>nerörtlichen Verkehrsverhältnisse e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />

Straßenrandbereiche und Straßenräume, jedoch ke<strong>in</strong>e Maßnahmen an Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Staatso<strong>der</strong><br />

Bun<strong>des</strong>straßen, soweit sie nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Baulast <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de liegen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Baulast übergehen. Nicht<br />

geför<strong>der</strong>t werden können Maßnahmen <strong>zur</strong> Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten.<br />

4. Kle<strong>in</strong>ere Maßnahmen <strong>zur</strong> Ausstattung <strong>des</strong> Dorfes mit dorfgemäßen <strong>in</strong>frastrukturellen E<strong>in</strong>richtungen sowie <strong>zur</strong> Erhaltung<br />

und Gestaltung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong>.<br />

2 Erschließung <strong>der</strong> Landschaft<br />

<strong>Plan</strong>ung und Herstellung geme<strong>in</strong>schaftlicher Anlagen wie Straßen und Wege <strong>in</strong> Flur und Wald, soweit es <strong>der</strong> Zweck<br />

<strong>des</strong> Verfahrens erfor<strong>der</strong>t (§ 39 FlurbG), e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>en Unterhaltung bis <strong>zur</strong> Übergabe an die Unterhaltungspflichtigen<br />

(§ 42 FlurbG).<br />

3 Gestaltung <strong>der</strong> Gewässer<br />

1. <strong>Plan</strong>ung, Anlage und naturnahe Gestaltung von Gewässern III. Ordnung sowie von Vorflutgräben, Rückhaltebecken<br />

und im geme<strong>in</strong>schaftlichen Interesse notwendiger Bauwerke e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>en Unterhaltung bis <strong>zur</strong> Übergabe an die<br />

Unterhaltungspflichtigen (§ 42 FlurbG).<br />

2. Sanierung und naturnahe Gestaltung <strong>in</strong>nerörtlicher Gewässer sowie Abwehr von Hochwassergefahren für den Ortsbereich<br />

.<br />

4 Bodenschutz<br />

Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

(Zuschuss)<br />

bis zu 70 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

2) *)<br />

bis zu 90 % (bei LVZ ≤ 20)<br />

bis zu 60 % 1)<br />

1)<br />

bis zu 50 %<br />

bis zu 70 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

2) 3)*<br />

bis zu 90 % (bei LVZ ≤ 20)<br />

bis zu 70 % (bei LVZ ≥ 50)<br />

2) 3)*<br />

bis zu 90 % (bei LVZ ≤ 20)<br />

bis zu 60 % 1)<br />

1. Erdbecken <strong>zur</strong> dezentralen Wasserrückhaltung. bis zu 90 %<br />

2. Bodenuntersuchung im Rahmen <strong>des</strong> Besitzübergangs auf die neuen<br />

Grundstücke.<br />

bis zu 90 %<br />

1) Bei f<strong>in</strong>anzschwachen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>ländlichen</strong> Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nach dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm (Anhang 7 und 12a LEP) <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße<br />

gestärkt werden soll, kann die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> um bis zu 5 % angehoben werden. **)<br />

2) Bei Vorliegen <strong>der</strong> nachfolgenden Voraussetzungen kann die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> angehoben werden:<br />

a) Beson<strong>der</strong>e strukturelle Verhältnisse<br />

Anteil <strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>betriebe (Betriebsgröße bis unter 15 ha LF) an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Betriebe größer als 60 % (Grundlage für die Abgrenzung<br />

s<strong>in</strong>d die Angaben <strong>der</strong> amtlichen Agrarstatistik)<br />

b) Unternehmensverfahren<br />

um bis zu 5 %<br />

1. entsprechend <strong>der</strong> Land<strong>in</strong>anspruchnahme und den lan<strong>des</strong>kulturellen Bee<strong>in</strong>trächtigungen um bis zu 5 %<br />

2. bei Mehrfachverfahren (Ausführungsanordnung für das vorausgehende Verfahren wurde <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren vor <strong>der</strong> Anord- um bis zu 10 %<br />

nung <strong>des</strong> Unternehmensverfahrens erlassen) o<strong>der</strong> wenn ke<strong>in</strong>e wesentliche Verbesserung <strong>der</strong> agrarstrukturellen Verhältnisse erreicht<br />

werden kann<br />

c) Überdurchschnittliche Belastungen <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Überdurchschnittlich hoher Landbedarf bzw. überdurchschnittlich hohe Kosten für geme<strong>in</strong>schaftliche Anlagen um bis zu 10 %<br />

Der Zuschuss darf 90% <strong>der</strong> Kosten nicht überschreiten.<br />

3) a) Bei Neuordnung von Wald Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> bis zu 70 %; bei f<strong>in</strong>anzschwachen Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>ländlichen</strong> Teilraum, <strong>des</strong>sen <strong>Entwicklung</strong> nach dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

nachhaltig (Anhang 7 und 12a LEP) <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße gestärkt werden soll, kann die Höhe <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> um bis zu 5 % angehoben werden.<br />

b) Die Empfehlungen <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Flurbere<strong>in</strong>igung <strong>zur</strong> „Waldflurbere<strong>in</strong>igung“ (Son<strong>der</strong>heft <strong>der</strong> Schriftenreihe Flurbere<strong>in</strong>igung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>isteriums für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten) s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

c) Br<strong>in</strong>gen Maßnahmen wesentliche Vorteile für den Staatswald, ist e<strong>in</strong>e angemessene Kostenbeteiligung <strong>der</strong> Staatsforstverwaltung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

* Zwischenwerte s<strong>in</strong>d entsprechend zu <strong>in</strong>terpolieren.<br />

** F<strong>in</strong>anzschwach ist e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de dann, wenn ihre F<strong>in</strong>anzkraft unter dem jeweiligen Landkreisdurchschnitt liegt.<br />

...

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!