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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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6.) Dem Staatsanwalt wird bei begründetem Verdacht gemäß § 6 Bun<strong>des</strong>subventionsgesetz<br />

e<strong>in</strong> versuchter o<strong>der</strong> bereits vollzogener Subventionsbetrug<br />

mitgeteilt.<br />

• Beteiligung bei <strong>der</strong> Beratung <strong>zur</strong> Forstlichen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong><br />

Für den Bereich <strong>der</strong> forstlichen <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> Bayern ist e<strong>in</strong> forstlicher Beirat<br />

als Beratungsorgan für das Staatsm<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>gesetzt. Der forstliche Beirat<br />

besteht aus Vertretern<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Bauernverban<strong>des</strong>,<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Waldbesitzerverban<strong>des</strong>,<br />

<strong>des</strong> Körperschaftswaldbesitzes,<br />

<strong>des</strong> Großprivatwaldbesitzes,<br />

<strong>der</strong> forstlichen Zusammenschlüsse,<br />

sonstiger Selbsthilfee<strong>in</strong>richtungen.<br />

• Beteiligung bei <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Erstaufforstungsmaßnahmen<br />

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde muss für jede Aufforstung von vorher<br />

nicht forstlich genutzten Grundstücken gem. Art. 16 Abs. 1 BayWaldG e<strong>in</strong>e<br />

Erlaubnis erteilen. Die Genehmigung darf versagt o<strong>der</strong> mit Auflagen versehen<br />

werden, wenn die Aufforstung Plänen im S<strong>in</strong>ne <strong>des</strong> Art. 3 <strong>des</strong> Bayer. Naturschutzgesetzes<br />

wi<strong>der</strong>spricht, wesentliche Belange <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>kultur o<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege gefährdet werden, <strong>der</strong> Erholungswert<br />

<strong>der</strong> Landschaft bee<strong>in</strong>trächtigt wird und erhebliche Nachteile für die umliegenden<br />

Grundstücke zu erwarten s<strong>in</strong>d. Durch diese Genehmigungen wird auch sichergestellt,<br />

dass Aufforstungen von zuvor offenen Landschaften von Anfang<br />

an ke<strong>in</strong>e Zerstörung <strong>der</strong> Artenvielfalt <strong>zur</strong> Folge haben können.<br />

...

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