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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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biotischen und abiotischen Schädigungen <strong>der</strong> Vorbestände.<br />

2.5 Umbau<br />

Umbau von durch äußere E<strong>in</strong>flüsse stark aufgelichteten Beständen, von<br />

nicht standortgerechten o<strong>der</strong> ertragsschwachen Bestockungen<br />

o<strong>der</strong> von überalterten bzw. <strong>in</strong>stabilen Wäl<strong>der</strong>n mit Schutzfunktionen.<br />

2.6 Unterbau<br />

Unterbau <strong>zur</strong> Erhaltung von Beständen und Bestandsrän<strong>der</strong>n, die durch äußere<br />

E<strong>in</strong>flüsse stark aufgelichtet s<strong>in</strong>d und erhalten werden sollen.<br />

2.7 Vorbau<br />

Vorbau geeigneter Laubbaumarten und <strong>der</strong> Tanne <strong>in</strong> Bestandslücken und<br />

unter Bestandsrän<strong>der</strong>n.<br />

2.8 Nachbesserung<br />

Nachbesserung und Ergänzung von geför<strong>der</strong>ten Kulturen und Naturverjüngungen.<br />

2.9 Waldrandgestaltung (Art. 30/1/1 , Art 30/1/6 und Art 31/1)<br />

2 €/lfm<br />

Aufbau von Waldrän<strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Übergangszone Wald/offene Flur <strong>zur</strong> Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Stabilität <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> sowie zum Schutz <strong>der</strong> Bestände gegen Austrocknung<br />

und Bodenverhagerungen.<br />

3. Bestands- und Bodenpflege (Art. 30/1/2)<br />

3.1 (Jungwuchspflege) und 3.2 (Läuterung)<br />

250 €/ha<br />

Pflegee<strong>in</strong>griffe (Jungwuchspflege, Läuterung) <strong>zur</strong> Steuerung <strong>der</strong> Wuchsrelationen<br />

e<strong>in</strong>zelner Baumarten im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> angestrebten Bestandsstruktur.<br />

Der Waldbesitzer erfüllt gem. Art. 14 BayWaldG die Verpflichtung <strong>zur</strong><br />

sachgemäßen Waldbewirtschaftung bereits, wenn er se<strong>in</strong>en Wald als standortgemäßen<br />

Nadelholzre<strong>in</strong>bestand erhält und bewirtschaftet. Gem. Nr. 2.5.1<br />

WaldFöP-RL s<strong>in</strong>d Jungwuchspflege- und Läuterungsarbeiten nur <strong>in</strong> Laubund<br />

Mischbeständen för<strong>der</strong>fähig. Diese Pflegearbeiten überschreiten die<br />

vorgenannte Grundpflicht <strong>des</strong> Waldbesitzers. Die geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen<br />

gehen über die „gute forstliche Praxis“h<strong>in</strong>aus.<br />

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