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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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<strong>des</strong> Rhe<strong>in</strong>s e<strong>in</strong> Hochwasseraktionsplan aufgestellt. Dieser be<strong>in</strong>haltet zahlreiche Maßnahmen<br />

zum vorbeugenden Hochwasserschutz, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zum Wasserrückhalt <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Fläche. Ähnliche transnationale Aktivitäten s<strong>in</strong>d an <strong>der</strong> Elbe im Gange und auch<br />

für das Flussgebiet <strong>der</strong> Donau beabsichtigt.<br />

9.3.7.4.7 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Vorbeugenden Hochwasserschutzes s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>periode<br />

2000-2006 an den Gewässern erster, zweiter und dritter Ordnung vorgesehen. Träger<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen s<strong>in</strong>d an den Gewässern erster Ordnung <strong>der</strong> Freistaat Bayern, vertreten<br />

durch das jeweilige zuständige Wasserwirtschaftsamt, und an den Gewässern<br />

zweiter Ordnung die bayerischen Bezirke, die wie<strong>der</strong>um durch das jeweils zuständige<br />

Wasserwirtschaftsamt vertreten werden.<br />

Die Maßnahmenträger an den Gewässern dritter Ordnung s<strong>in</strong>d Städte und Geme<strong>in</strong>den<br />

bzw. Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände.<br />

Die <strong>Plan</strong>ungen an Gewässern erster und zweiter Ordnung werden durch die<br />

Wasserwirtschaftsämter bzw. unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsämter<br />

von externen Büros erstellt. An Gewässern dritter Ordnung beraten die<br />

Wasserwirtschaftsämter die jeweiligen Maßnahmenträger und führen das Zuwendungsverfahren<br />

durch.<br />

Durch die enge E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Wasserwirtschaftsämter bei allen <strong>Plan</strong>ungen<br />

kann sichergestellt werden, dass Doppelför<strong>der</strong>ungen (z.B. bei Dorferneuerungen<br />

o<strong>der</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>ländlichen</strong> <strong>Entwicklung</strong>) vermieden werden.<br />

Die Maßnahmen <strong>des</strong> Vorbeugenden Hochwasserschutzes werden ergänzt durch Extensivierungsmaßnahmen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogrammes und <strong>des</strong><br />

Kulturlandschaftsprogrammes sowie <strong>des</strong> waldbaulichen För<strong>der</strong>programmes. Vorrangig<br />

wird sich die Bewirtschaftungsform nicht än<strong>der</strong>n, so dass <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für gezielte<br />

und häufigere Überschwemmungen Ausgleichszahlungen- ggf. durch pauschalierte<br />

Kapitalisierungen - an die Landwirtschaft zu zahlen s<strong>in</strong>d. Daneben wird <strong>der</strong><br />

Erwerb durch freiwilligen Verkauf von Flächen für „Ufer- und Vorlandumgestaltungen<br />

- Gew<strong>in</strong>nung von Retentionsraum“ im Vor<strong>der</strong>grund stehen.<br />

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