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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.4.2.9 Kurzbeschreibung <strong>der</strong> Maßnahme gemäß 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission Nr. K(2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

A) Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>, Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

Gegenstand <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>, Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeiten gehen aus <strong>der</strong> Übersicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />

Anlage 18 hervor.<br />

B) Zuwendungsempfänger<br />

• Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer; Nebenerwerbslandwirte, auch<br />

wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften<br />

• Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände bei Pflege aufgegebener<br />

Flächen<br />

C) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Generelle Voraussetzungen:<br />

• Fläche liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> klar zum Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm abgegrenzten<br />

Gebietskulisse <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms; ggf. zusätzliche<br />

Flächenabstimmung mit Ämtern für Landwirtschaft und Ernährung<br />

• Fläche trägt zum Aufbau von Natura 2000/Bayerischer Biotopverbund <strong>in</strong><br />

Umsetzung <strong>des</strong> bayernweit flächendeckend vorliegenden Arten- und Biotopschutzprogramms<br />

bei<br />

• fachliche Beurteilung durch untere Naturschutzbehörde.<br />

Die Voraussetzungen im Detail s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Maßnahmenbeschreibung zu entnehmen.<br />

E) zusätzliche Informationen<br />

• Anwendung <strong>des</strong> Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er klar<br />

naturschutzfachlich abgegrenzten Gebietskulisse<br />

• Auf die jeweilige E<strong>in</strong>zelfläche und die angestrebten Naturschutzziele abgestellte<br />

Maßnahmenkomb<strong>in</strong>ationen<br />

• Die Komb<strong>in</strong>ierbarkeit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen <strong>des</strong> Vertragsnaturschutzprogramms<br />

ergibt sich aus den Tabellen <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Anlage 18<br />

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