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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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9.3.4.1.5 Bezug zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

1) Ausgleichszulage<br />

- 158 -<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> Ausgleichszulage gemäß Nr. 9.3.3.1 <strong>der</strong> Programmplanung, die<br />

auf die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Bewirtschaftung ausgerichtet ist und e<strong>in</strong>e flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung sichern soll, werden im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes<br />

Teil A konkrete Umweltleistungen <strong>der</strong> Landwirte, die über<br />

die gute fachliche Praxis h<strong>in</strong>ausgehen, ausgeglichen. Die Prämien s<strong>in</strong>d auf <strong>der</strong><br />

Basis <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensverluste, zusätzlicher Kosten sowie ggf. e<strong>in</strong>er erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Anreizkomponente errechnet (vgl. Prämienbegründung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage).<br />

2) Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Teil B (KULAP B) <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />

Weide- und Alm-/Alpwirtschaft<br />

Die Steilhangmahd und die Behirtungsprämie wird durch die staatliche Beihilfe<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Kulturlandschaftsprogrammes Teil B flankiert. Danach werden<br />

für spezifische Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> extensiven Weidenutzung bzw. <strong>der</strong> Almbewirtschaftung<br />

Investitionsmaßnahmen bezuschusst.<br />

3) Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Teil C (KULAP C) <strong>zur</strong> Erhaltung, Pfle-<br />

ge und Gestaltung <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

Durch die <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> von Hecken und Feldgehölzen bzw. von Pflegemaßnahmen<br />

wird das Kulturlandschaftsprogramm Teil A s<strong>in</strong>nvoll ergänzt.<br />

4) Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm<br />

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist sowohl fachlich als auch gebietlich<br />

mit dem KULAP A abgestimmt. Vergleiche hierzu die Ausführungen <strong>in</strong><br />

Anlage 14 (Komb<strong>in</strong>ierbarkeit von Ausgleichszulage, Ausgleichszahlung und Agrarumweltmaßnahmen)<br />

sowie Anlage 15 (Vergleich Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm<br />

– Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm)<br />

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