25.08.2013 Aufrufe

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 371 -<br />

Ort-Kontrollen die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Übersicht 1 <strong>in</strong> Anlage 6 aufgeführten wesentlichen<br />

landwirtschaftlichen Praktiken (Anlage 6) kontrolliert. Sofern Anhaltspunkte für<br />

Verstöße vorliegen, werden hierüber die dafür zuständigen Fachbehörden mit <strong>der</strong><br />

Maßgabe unterrichtet, e<strong>in</strong>e vertiefte abschließende Prüfung <strong>des</strong> Sachverhalts <strong>in</strong><br />

diesem Unternehmen durchzuführen.<br />

Die Bewilligungsbehörden werden von den zuständigen Fachbehörden <strong>in</strong> geeigneter<br />

Weise über Verstöße gegen das Fachrecht <strong>in</strong>formiert<br />

(Übersicht 2 <strong>in</strong> Anlage 6).<br />

Bei Verstößen gegen die gute landwirtschaftliche Praxis <strong>in</strong> den Bereichen Düngung<br />

und Pflanzenschutz s<strong>in</strong>d die notwendigen Maßnahmen (Bußgel<strong>der</strong>, Erlass<br />

von Anordnungen) zu ergreifen, um e<strong>in</strong>e mögliche Gefährdung von Mensch, Tierund<br />

Naturhaushalt auszuschließen. Die Bußgel<strong>der</strong> können je nach Ordnungswidrigkeit<br />

bei den Vorschriften zum Pflanzenschutz bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von<br />

100.000 DM bzw. bei den Vorschriften <strong>zur</strong> Düngung bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von<br />

30.000 DM bemessen werden (vgl. Anlage 6).<br />

Im Falle von Verstößen gegen e<strong>in</strong>e Gesamtbetriebsauflage <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong><br />

„guten landwirtschaftlichen Praxis“ im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> VO 1257/99 ist <strong>der</strong> Bewilligungsbescheid<br />

für die Zukunft und die Vergangenheit aufzuheben, die gewährten<br />

Zuwendungen s<strong>in</strong>d entsprechend – zuzüglich Z<strong>in</strong>sen – <strong>zur</strong>ückzufor<strong>der</strong>n bzw. erfolgt<br />

e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ausschluss.<br />

E<strong>in</strong>e Beschränkung auf e<strong>in</strong>e teilweise Aufhebung bzw. teilweise <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> kann<br />

im E<strong>in</strong>zelfall <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann geboten se<strong>in</strong>, wenn Rückfor<strong>der</strong>ungen bzw. <strong>der</strong><br />

Ausschluss von <strong>der</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> mit Blick auf die e<strong>in</strong>gegangenen Verpflichtungen<br />

zu völlig unangemessenen Ergebnissen (Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit) führen<br />

würden. Wird e<strong>in</strong>e solche Entscheidung getroffen, ist diese <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e unter<br />

Darstellung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelbetrieblich maßgeblichen Gründe für die Ermessensentscheidung<br />

schriftlich zu dokumentieren.<br />

...

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!