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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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<strong>Raumes</strong> (z. B. Wan<strong>der</strong>wege <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit ländlichem Wegenetz)<br />

• Naturschutzfachliche <strong>Plan</strong>ungen und Konzepte als Grundlage für Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> <strong>Entwicklung</strong> ökologisch beson<strong>der</strong>s wertvoller Gebiete<br />

B) Zuwendungsempfänger<br />

• Kommunale Körperschaften und <strong>der</strong>en Zusammenschlüsse<br />

• Vere<strong>in</strong>e und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege widmen<br />

• landwirtschaftliche und sonstige Eigentümer o<strong>der</strong> Nutzungsberechtigte <strong>der</strong><br />

von den Maßnahmen betroffenen Grundstücke<br />

• Freistaat Bayern bei staatlichen o<strong>der</strong> wasserwirtschaftlichen Maßnahmen<br />

C) Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Zuwendung<br />

• Projektför<strong>der</strong>ung, Zuschüsse, Darlehen, Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung <strong>zur</strong><br />

Kof<strong>in</strong>anzierung staatlicher Maßnahmen<br />

• Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege:<br />

För<strong>der</strong>satz: bei Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem Charakter bis zu 70 %, <strong>in</strong> Ausnahmefällen<br />

bis zu 90 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten<br />

• Maßnahmen <strong>der</strong> nicht staatlichen Wasserwirtschaft:<br />

För<strong>der</strong>satz bei Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem Charakter bis zu 60 %, bei<br />

<strong>Plan</strong>ungen und <strong>Plan</strong>ungskonzepten bis zu 75 %, bei Grun<strong>der</strong>werb an<br />

Gewässern zweiter Ordnung bis zu 100 %, <strong>in</strong> Ausnahmefällen bis zu<br />

90 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Gesamtkosten<br />

• Geme<strong>in</strong>schaftsbeteiligung: max. 50 % <strong>der</strong> öffentlichen Ausgaben<br />

D) Zuwendungsvoraussetzungen<br />

• ausschließlich Maßnahmen mit <strong>in</strong>vestivem Charakter, ke<strong>in</strong>e jährlichen Pflegemaßnahmen<br />

• Der durch die Naturschutzmaßnahme verfolgte Zweck muss nachhaltig gesichert<br />

se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> gesichert werden<br />

• Der bei den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen verfolgte Zweck wird<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> Gewässerentwicklungsplanes, durch vertragliche<br />

Vere<strong>in</strong>barungen bzw. durch die erfor<strong>der</strong>lichen Rechtsverfahren mit<br />

ihrer B<strong>in</strong>dungswirkung nachhaltig gesichert. Vorgaben <strong>zur</strong> Zweckb<strong>in</strong>-<br />

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