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Plan zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in ...

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3.8 W<strong>in</strong>terbegrünung gem. 3. Än<strong>der</strong>ungsentscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission Nr.<br />

K (2003) 3112 vom 21.08.2003<br />

Als modulationsfähige Maßnahme wird <strong>der</strong> „Anbau von Zwischenfrüchten<br />

o<strong>der</strong> die Beibehaltung von Untersaaten im Ackerbau gemäß den För<strong>der</strong>grundsätzen<br />

„markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ (MSL)<br />

(Teil A, Ziffer 2.2) <strong>des</strong> jeweils geltenden GAK-Rahmenplans mit folgenden<br />

Auflagen angeboten:<br />

• Anbau von Zwischenfrüchten o<strong>der</strong> Ansaat bzw. Beibehaltung von Untersaaten<br />

im Ackerbau nach <strong>der</strong> Ernte <strong>der</strong> Hauptfrüchte auf m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens<br />

5 % <strong>der</strong> Ackerfläche, die sich im jeweiligen Verpflichtungsjahr aus dem<br />

aktuellen Mehrfachantrag (Flächennutzungsnachweis) ergibt,<br />

• Umbruch <strong>der</strong> Zwischenfrucht bzw. <strong>der</strong> Untersaat nicht vor dem<br />

15. Januar <strong>des</strong> Jahres, das auf das Jahr <strong>der</strong> Ansaat <strong>der</strong> Zwischenfrucht<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Untersaat folgt.<br />

- Prämie: 90 €/ha Zwischenfrucht bzw. Untersaat<br />

9.3.4.1.3.4 Regionalspezifische Maßnahmen<br />

4.1.1 Umweltgerechter We<strong>in</strong>bau <strong>in</strong> Steil- und Terrassenlagen<br />

- Beschreibung:<br />

Ziel <strong>der</strong> Maßnahme ist es, den We<strong>in</strong>bau <strong>in</strong> diesen Lagen als landschaftsprägen<strong>des</strong><br />

Element <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im fränkischen Anbaugebiet zu sichern. Se<strong>in</strong>e Erhaltung ist<br />

aufgrund <strong>der</strong> hohen Bewirtschaftungskosten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Arbeitserschwernisse<br />

und dadurch bed<strong>in</strong>gten verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Rentabilität stark gefährdet.<br />

För<strong>der</strong>fähig s<strong>in</strong>d bestockte Rebflächen, die aufgrund ihrer Hangneigung o<strong>der</strong> wegen<br />

vorhandener Stützmauern nur mit Seilzug o<strong>der</strong> von Hand bewirtschaftet werden<br />

können (sog. Steil- und Terrassenlagen). Hierzu zählen auch Rebflächen, die<br />

mit handgeführten Kle<strong>in</strong>raupen bewirtschaftet werden und e<strong>in</strong>e Hangneigung von<br />

m<strong>in</strong>d. 40 % aufweisen.<br />

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